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Erneut Steuererhöhungen im Rheingau-Taunus-Kreis

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik im Rheingau-Taunus-Kreis / Lorch am Rhein verlangt hessenweit höchsten Hebesatz der Grundsteuer B / Neun Haushalte zeigen Defizit / Aarbergen führt Straßenbeiträge ein

Rüdesheim am Rhein

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Rheingau-Taunus-Kreis zeigen, dass die finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden nach wie vor angespannt ist. Hatten die Rheingau-Taunus-Kommunen schon in den vergangenen Jahren mit Haushaltsdefiziten und Steuererhöhungen zu kämpfen, können für 2023 erneut neun der siebzehn Städte und Gemeinden keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Dabei können alle Kreiskommunen in diesem Jahr das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Drei Kommunen steigerten ihre Hebesätze für die Grundsteuer, doch damit nicht genug: Bis 2026 planen mit Bad Schwalbach und Oestrich-Winkel zwei Kommunen weitere Erhöhungen. „Unsere Daten zeigen, dass die Kommunen auch im Rheingau-Taunus-Kreis enorm unter Druck stehen. Zwar sind hessischen Kommunen grundsätzlich erfreulich stabil durch die Pandemie gekommen und auch die Gewerbesteuereinnahmen sind in Hessen schon wieder auf Vor-Corona-Niveau. Allerdings sorgen Herausforderungen wie die wachsende Zahl an Flüchtlingen, die Energiekrise und steigende Zinsen für erhebliche Belastungen, die sich vermehrt in Haushaltsdefiziten und Steuererhöhungen niederschlagen. Die Städte und Gemeinden sind daher gefordert, verstärkt ihre freiwilligen Aufgaben und Standards zu hinterfragen sowie Prioritäten zu setzen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstandsmitglied des hessischen Steuerzahlerbunds. „Es gilt, rechtzeitig Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, damit die kommunalen Finanzen nicht nachhaltig in Schieflage geraten. Wie man sieht, führt dies in der Regel zu Steuererhöhungen, enormer Neuverschuldung oder Investitionskürzungen“, so Kilp.

Bei der Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird und über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter trifft, haben drei Kommunen den Hebesatz angehoben. Die stärkste Erhöhung gab es in Aarbergen um 265 Punkte auf nun 715 Prozent. Lorch liegt mit 1.050 Prozent nicht nur weiter mit Abstand an der unrühmlichen Spitze im Kreis, sondern ist derzeit auch alleiniger Spitzenreiter in ganz Hessen. In Heidenrod und Walluf müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit je 365 Prozent am wenigsten berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 17 Kreis-Kommunen stieg erneut deutlich, nämlich um 26 Punkte auf nun 581 Prozent. Dieser Wert liegt weit über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2021 481 Prozent betrug.

Nur Oestrich-Winkel hat bei der Grundsteuer A zugeschlagen und erhöhte um 100 Punkte auf nun 590 Prozent. Die Grundsteuer Abesteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und spielt auch in Weinbauregionen eine wichtige Rolle. Auch hier liegt Lorch mit unverändert 950 Prozent an der Spitze im Kreis und zählt auch im Landesvergleich zu den Kommunen mit der höchsten Belastung. Am wenigsten zahlen die Land- und Forstwirte nach wie vor in Walluf mit 332 Punkten. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 507 Prozent (+6) liegen die Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises auch bei der Grundsteuer A weit über dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 431 Punkten.

 

Bei der Gewerbesteuer gab es keine Veränderungen. Damit bleibt Aarbergen mit 500 Prozent an der Spitze im Kreis. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Walluf tragen, wo der Hebesatz 357 Prozent beträgt. Der Kreis liegt mit durchschnittlichen 396 Prozent knapp über dem hessischen Schnitt von 2022 (390 Prozent).

 

Erwähnenswert ist darüber hinaus, dass einige Rheingau-Taunus-Kommunen auch bei den Bagatellsteuern an der Steuerschraube gedreht haben. So haben Bad Schwalbach, Hohenstein, Oestrich-Winkel und Walluf die Hundesteuer erhöht, während Geisenheim die Belastung für die Hundebesitzer senkte. Aarbergen hat eine Zweitwohnungssteuer neu eingeführt, Bad Schwalbach hat den Hebesatz der Zweitwohnungssteuer erhöht. Weiterhin erhoben wird in Schlangenbad eine Pferdesteuer – die Gemeinde ist damit eine von zwei Kommunen in ganz Hessen, die diese Bagatellsteuer erhebt.

 

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat in diesem Jahr keine weitere Kommune die Straßenbeiträge gestrichen, nun kommt sogar eine weitere Kommune hinzu: Da Aarbergen wiederkehrende Straßenbeiträge eingeführt hat, verzichten nur noch fünf Kommunen auf die Erhebung der umstrittenen Abgabe, während noch acht einmalige und jetzt vier wiederkehrende Straßenbeiträge verlangen.

BdSt erklärt: Was ist die Grundsteuer?

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