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Massive Steuererhöhungen im Hochtaunuskreis

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik / Starke Steuererhöhungen in vier Städten / Vier Kommunen planen ohne Haushaltsdefizit, acht müssen auf Rücklagen zurückgreifen / Steinbach kann Haushaltsdefizit nicht ausgleichen / Kronberg schafft Straßenbeiträge ab

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Hochtaunuskreis zeigen, dass die finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden schwieriger geworden ist. Hatten die Hochtaunuskommunen die Belastungen durch Corona noch gut überstanden, können für 2023 neun der dreizehn Städte und Gemeinden keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Im vergangenen Jahr waren es nur sieben Städte und Gemeinden. Dabei kann Steinbach in diesem Jahr das geplante Haushaltsdefizit auch im Jahresabschluss nicht durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Vier Kommunen steigerten mindestens einen Hebesatz für Grund- und Gewerbesteuer – und zwar erheblich. Aber damit nicht genug: Bis 2026 planen mit Friedrichsdorf, Königstein und Usingen drei Kommunen weitere Erhöhungen.

„Unsere Daten zeigen, dass die Kommunen auch im Hochtaunuskreis enorm unter Druck stehen. Sie sind zwar erfreulich stabil durch die Pandemie gekommen und auch die Gewerbesteuereinnahmen sind in Hessen schon wieder auf Vor-Corona-Niveau. Allerdings sorgen Herausforderungen wie die wachsende Zahl an Flüchtlingen, die Energiekrise und steigende Zinsen für erhebliche Belastungen, die sich vermehrt in Haushaltsdefiziten und Steuererhöhungen niederschlagen. Die Städte und Gemeinden sind daher gefordert, verstärkt ihre freiwilligen Aufgaben und Standards zu hinterfragen sowie Prioritäten zu setzen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. „Es gilt, rechtzeitig Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, damit die kommunalen Finanzen nicht nachhaltig in Schieflage geraten. Wie man sieht, führt dies in der Regel zu Steuererhöhungen, enormer Neuverschuldung oder Investitionskürzungen“, so Papendick.

Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. In diesem Jahr haben Bad Homburg (+345), Steinbach (+200), Oberursel (+197) und Friedrichsdorf (+145) den Hebesatz angehoben. Oberursel hat damit nicht nur die höchste Belastung aller Kommunen im Hochtaunuskreis. Mit nun 947 Prozentpunkten findet sich Oberursel auch in der landesweiten Spitzengruppe wieder.  Am wenigsten müssen die Menschen mit 415 Prozent in Usingen berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 13 Kommunen stieg durch die genannten Erhöhungen um stolze 68 Punkte auf nun 625 Prozent. Damit liegen die Hochtaunuskommunen weiter deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2022 495 Punkte betrug.

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. Allerdings sind die Kommunen an diese aufkommensneutralen Hebesätze nicht gebunden.

Bei der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert,drehtenSteinbach (+200) und Friedrichsdorf (+145) an der Steuerschraube. Steinbach ist mit nun 900 Punkten der kreisweite Spitzenreiter. Königstein hingegen verzichtet nach wie vor vollständig auf die Erhebung dieser Steuer. Auch wenn der durchschnittliche Hebesatz aller Hochtaunuskommunen 2023 um 26 Punkte auf nun 424 Prozent stieg, bleibt er knapp unter dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 431 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer nahmen Friedrichsdorf (+43), Bad Homburg und Steinbach (jeweils +15) eine Erhöhung vor. Die höchste Belastung müssen die Gewerbetreibenden mit 410 Prozent nach wie vor in Oberursel tragen, mit 357 Prozent sind die Hebesätze in Kronberg und Usingen am niedrigsten. Insgesamt bleibt der Hochtaunuskreis mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 381 Prozent unter dem hessischen Durchschnitt von 2022 (390 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, die Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Immerhin hat mit Kronberg eine weitere Kommune die Straßenbeiträge abgeschafft, Grävenwiesbach wechselte von einmaligen zu wiederkehrenden Beiträgen. Damit erheben nun noch vier Hochtaunuskommunen einmalige und zwei Kommunen wiederkehrende Straßenbeiträge, während sieben auf Straßenbeiträge verzichten.

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