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Immer mehr städtische Haushalte in Hessen im Minus

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Haushalts- und Steuerpolitik der 59 hessischen Städte ab 20.000 Einwohner / Haushaltsplan in mehr als der Hälfte der Kommunen nicht ausgeglichen / Teilweise massive Steuererhöhungen / Hebesätze ab 2025 noch nicht absehbar

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen bei den hessischen Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern („G59“) zeigen, dass die finanzielle Situation für viele schwieriger geworden ist. Von den 55 Städten, die bis dato einen Haushalt verabschiedet haben*, können 35 keinen ausgeglichenen Etat vorlegen (dies entspricht mehr als 63%). 2022 waren es 34 von 59 Städte (58%). Dabei kann mit Dillenburg in diesem Jahr eine Kommune das geplante Haushaltsdefizit auch im Jahresabschluss nicht durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Die gute Nachricht: 2023 haben nur sechs Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern ihre Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer erhöht, im Vorjahr waren es noch zehn. Allerdings hatten 2022 auch vier Kommunen mindestens einen Hebesatz gesenkt, in diesem Jahr hat nur Langen eine minimale Reduzierung vorgenommen. Im Planungszeitraum bis 2026 planen sieben der 55 Kommunen mit verabschiedetem Haushalt in den nächsten Jahre Erhöhungen ihrer Hebesätze zur Haushaltskonsolidierung. Dabei unberücksichtigt sind die Auswirkungen durch die Grundsteuerreform auf die Hebesätze der Grundsteuer.

„Unsere Daten zeigen, dass die Städte aktuell enorm unter Druck stehen. Sie sind zwar erfreulich stabil durch die Pandemie gekommen und auch die Gewerbesteuereinnahmen sind in Hessen schon wieder auf Vor-Corona-Niveau. Allerdings sorgen Herausforderungen wie die wachsende Zahl an Flüchtlingen, die Energiekrise und steigende Zinsen für erhebliche Belastungen, die sich vermehrt in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Die Kommunen sind daher gefordert, verstärkt ihre freiwilligen Aufgaben und Standards zu hinterfragen sowie Prioritäten zu setzen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. „Es gilt, rechtzeitig Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, damit die kommunalen Finanzen nicht nachhaltig in Schieflage geraten. Leider führt dies in der Regel zu Steuererhöhungen, enormer Neuverschuldung oder Investitionskürzungen“, so Papendick.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B, dieauf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird und über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter trifft, wurde in sechs Städten angehoben. Die stärksten Erhöhungen gab es im Hochtaunuskreis mit Bad Homburg um 345 Prozentpunkte und Oberursel mit 197 Punkten. Auch Baunatal schlug kräftig zu und steigerte die Belastung um 190 Punkte. Mit Langen hat immerhin eine Stadt den Hebesatz gesenkt, wenn auch nur minimal um 5 Punkte. Oberursel rückt mit einem Hebesatz von nun 947 Prozent an die Spitze der G59 und löst somit Offenbach ab (895 Prozent). Am wenigsten müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit 140 Prozent weiterhin in Eschborn berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der Städte mit mehr 20.000 Einwohnern steigt um 17 Punkte auf nun 556 Prozent. Dieser Wert liegt deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2022 bei 495 Prozent lag.

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickeln wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. Allerdings sind die Kommunen an diese aufkommensneutralen Hebesätze nicht gebunden.

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Bei der Grundsteuer A erhöhten mit Baunatal (+190), Friedrichsdorf (+145) und Lampertheim (+100) drei Kommunen die Belastung gegenüber 2022. Reduzierungen gab es keine. Die Grundsteuer A besteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Den Top-Wert erhebt weiterhin Rodgau mit 700 Prozent. Neu-Isenburg verzichtet weiter als einzige G59-Kommune vollständig auf die Erhebung dieser Steuer. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 404 Prozent (+8) bleiben die Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern unter dem hessischen Vorjahres-Gesamt-Durchschnitt von 431 Prozent.

Drei Erhöhungen gab es auch bei der Gewerbesteuer: In Friedrichsdorf (+43), Bad Homburg (+15) und Viernheim (+10). Hier liegen die G59 mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 392 Prozent knapp über dem hessischen Durchschnitt von 2022 (390 Prozent). Den geringsten Satz unter den größeren Städten zahlen die Gewerbetreibenden nach wie vor in Eschborn und Neu-Isenburg (jeweils 330 Prozent), den höchsten in Gelnhausen (475 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Von den 59 Städten mit mehr als 20.00 Einwohnern erheben noch sechs einmalige und acht wiederkehrende Straßenbeiträge.

* Von den insgesamt 59 Städten haben bis Anfang April 55 ihren Haushalt für 2023 verabschiedet. In Büdingen, Rüsselsheim und Weiterstadt soll dies Ende April erfolgen. Die Stadt Frankfurt am Main plant die Verabschiedung ihres Haushalts für das laufende Jahr erst im Juni.