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Erneut teils massive Steuererhöhungen im Rheingau-Taunus-Kreis

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik im Rheingau-Taunus-Kreis / Lorch am Rhein verlangt hessenweit höchsten Hebesatz der Grundsteuer B / Kräftige Steigerungen in Aarbergen / Neun Haushalte zeigen Defizit

Rüdesheim am Rhein

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Rheingau-Taunus-Kreis zeigen, dass die Kommunen zwar ausgeglichene Haushalte vorlegen oder auf Rücklagen zurückgreifen können – einige allerdings auf Kosten kräftiger Steuererhöhungen. Für 2022 planen acht Kommunen ohne Defizit, eine mehr als im Vorjahr. Alle übrigen neun Städte und Gemeinden können das geplante Defizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Dafür erhöhten mit Aarbergen, Hünstetten und Taunusstein drei Kommunen die Grund- und/oder Gewerbesteuern. Die Erhöhungen in Aarbergen sind dabei besonders massiv, nachdem im vergangenen Jahr auch Lorch und Hohenstein erhebliche Belastungssteigerungen vorgenommen hatten. „Die Erfahrungen aus der Pandemie haben gezeigt, wie wichtig es ist, die kommunalen Finanzen in guten Zeiten mit hohen Steuereinnahmen auf gesunde Füße zu stellen und so Vorsorge für Krisen zu treffen. Schließlich warten mit dem Krieg in der Ukraine, den Auswirkungen auch auf die deutsche Wirtschaft und den zu erwartenden Flüchtlingen die nächsten Herausforderungen für die Haushalte der Städte und Gemeinden“, erklärt Jochen Kilp, Kommunalexperte des hessischen Steuerzahlerbunds. „Daher müssen die kommunalen Finanzen dauerhaft krisenfest gemacht werden. Nur so können wir vermeiden, dass die Lasten durch Steuererhöhungen einseitig den Bürgerinnen und Bürgern aufgehalst, die Konsolidierungserfolge der jüngeren Vergangenheit durch enorme Neuverschuldung gefährdet werden und die Standortqualität durch Investitionskürzungen leidet“, so Kilp.

Bei der Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird und über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter trifft, haben drei Kommunen den Hebesatz angehoben. Die stärkste Erhöhung gab es in Aarbergen um 265 Punkte auf nun 715 Prozent. Lorch liegt mit 1.050 Prozent nicht nur weiter mit Abstand an der unrühmlichen Spitze im Kreis, sondern ist derzeit auch alleiniger Spitzenreiter in ganz Hessen. In Heidenrod und Walluf müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit je 365 Prozent am wenigsten berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 17 Kreis-Kommunen stieg erneut deutlich, nämlich um 26 Punkte auf nun 581 Prozent. Dieser Wert liegt weit über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2021 481 Prozent betrug.

Auch bei der Grundsteuer A schlug Aarbergen am stärksten zu und erhöhte um 265 Punkte auf nun 715 Prozent, eine weitere Steigerung gab es mit 95 Punkten in Taunusstein auf jetzt 600 Prozent. Die Grundsteuer Abesteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und spielt auch in Weinbauregionen eine wichtige Rolle. Auch hier liegt Lorch mit unverändert 950 Prozent an der Spitze im Kreis und zählt auch im Landesvergleich zu den Kommunen mit der höchsten Belastung. Am wenigsten zahlen die Land- und Forstwirte nach wie vor in Walluf mit 332 Punkten. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 501 Prozent (+19) liegen die Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises auch bei der Grundsteuer A weit über dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 422 Punkten.

 

Bei der Gewerbesteuer gab es ebenfalls zwei Erhöhungen, nämlich in Aarbergen (+100) und Hünstetten (+20). Damit erobert Aarbergen mit nun 500 Prozent die Spitze im Kreis. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Walluf tragen, wo der Hebesatz 357 Prozent beträgt. Der Kreis liegt mit durchschnittlichen 396 Prozent (+8) knapp über dem hessischen Schnitt von 2021 (387 Prozent).

Erwähnenswert ist darüber hinaus, dass einige Rheingau-Taunus-Kommunen eine zusätzliche Bagatellsteuer eingeführt haben. Eltville, Lorch, Oestrich-Winkel, Rüdesheim und Walluf führten eine Tourismusabgabe ein, um damit unter anderem die gemeinsame Rheingauer Tourismusförderung zu finanzieren. Der BdSt Hessen hatte die Einführung des Beitrags kritisiert, denn er sieht bei Bagatellsteuern grundsätzlich das Problem des relativ geringen Ertrags im Vergleich zum Erhebungsaufwand. Außerdem existiert in Schlangenbad weiter eine Pferdesteuer – die Gemeinde ist damit eine von zwei Kommunen in ganz Hessen, die diese Bagatellsteuer erhebt.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat in diesem Jahr keine weitere Kommune die Straßenbeiträge gestrichen. Damit verzichten weiter sechs Kommunen auf die Erhebung der umstrittenen Abgabe, während noch acht einmalige und drei wiederkehrende Straßenbeiträge verlangen.

BdSt erklärt: Was ist die Grundsteuer?

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