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Finanzlage der Kommunen an der Bergstraße stabilisiert sich

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Haushalts- und Steuerpolitik / Vier Kommunen erhöhten Grund- und/oder Gewerbesteuern / Lautertal und Heppenheim senkten Realsteuern / Vierzehn Kommunen planen ohne Haushaltsdefizit, acht müssen auf Rücklagen zurückgreifen / Bürstadt schaffte Straßenbeiträge ab

Foto: andreas N auf Pixabay

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Bergstraße zeigen, dass sich die Situation nach den Belastungen durch die Pandemie vielerorts stabilisiert. So planen für 2022 immerhin vierzehn Kommunen ohne Defizit, vier mehr als im Vorjahr. Alle übrigen acht Städte und Gemeinden können das geplante Defizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. 2021 konnten noch zwei Kommunen diesen Ausgleich nicht durch Rücklagen erreichen. Dafür erhöhten mit Bensheim, Biblis, Birkenau und Rimbach vier Kommunen die Grund- und/oder Gewerbesteuern. Andererseits gab es mit Heppenheim und Lautertal auch zwei Kommunen, die die Steuerlast senkten. „Die Erfahrungen aus der Pandemie haben gezeigt, wie wichtig es ist, die kommunalen Finanzen in guten Zeiten mit hohen Steuereinnahmen auf gesunde Füße zu stellen und so Vorsorge für Krisen zu treffen. Schließlich warten mit dem Krieg in der Ukraine, den Auswirkungen auch auf die deutsche Wirtschaft und den zu erwartenden Flüchtlingen die nächsten Herausforderungen für die Haushalte der Städte und Gemeinden“, erklärt Jochen Kilp, Kommunalexperte des hessischen Steuerzahlerbunds. „Daher müssen die kommunalen Finanzen dauerhaft krisenfest gemacht werden. Nur so können wir vermeiden, dass die Lasten durch Steuererhöhungen einseitig den Bürgerinnen und Bürgern aufgehalst, die Konsolidierungserfolge der jüngeren Vergangenheit durch enorme Neuverschuldung gefährdet werden und die Standortqualität durch Investitionskürzungen leidet“, so Kilp.

Bei der Grundsteuer B gab es vier Erhöhungen im Kreis, die stärksten in Birkenau (+160) und Bensheim (+140). Lautertal (-200) und Heppenheim (-10) haben ihren Hebesatz gesenkt. Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieter. Insgesamt zeigt sich eine erhebliche Spreizung: Während Lindenfels mit 870 Prozent nun im Kreis führend ist, müssen die Heppenheimer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit lediglich 360 Prozent kreisweit am wenigsten berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 22 Kreis-Kommunen stieg um 10 Punkte auf 560 Prozent. Dieser Wert liegt weit über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2021 481 Prozent betrug.

Drei Änderungen gab es bei der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert: Rimbach (+70) und Biblis (+40) erhöhten ihre Hebesätze, Heppenheim (-10) senkte die Steuerlast. An der Spitze im Kreis liegt weiter Neckarsteinach mit 700 Prozent. Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte mit 330 Prozentpunkten nach wie vor in Lampertheim. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 421 Prozent (+5) bleiben die Kommunen des Landkreises Bergstraße leicht unter dem hessischen Vorjahres-Schnitt von 422 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer gab es ebenfalls drei Veränderungen: Neben Biblis (+20) erhöhte auch Bensheim (+15), während auch hier Heppenheim (-20) den Hebesatz reduzierte. Den Spitzenplatz im Kreis teilen sich weiterhin Abtsteinach, Groß-Rohrheim und Lorsch mit jeweils 400 Prozent. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Wald-Michelbach tragen, wo der Hebesatz 357 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 383 (+1) Prozent knapp unter dem hessischen Schnitt von 2021 (387 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise verzichtet mit Bürstadt eine weitere Kommune auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit sehen nun insgesamt sieben Kommunen von der Erhebung von Straßenbeiträgen ab, vier verlangen wiederkehrende und elf einmalige Straßenbeiträge.

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