Bitte geben Sie den Suchbegriff in die Suchbox ein und drücken Sie anschließend ENTER

Mehr als die Hälfte der hessischen Kommunen hält an Straßenbeiträgen fest

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Belastung durch Straßenbeiträge / 54 Prozent der hessischen Kommunen erheben Abgabe / 2024 schafften zehn Kommunen einmalige Beiträge ab, vier führten wiederkehrende ein / Höchste Dichte im Odenwaldkreis / Abschaffung und Kompensation gefordert

Die Ergebnisse einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen unter allen 421 hessischen Städten und Gemeinden zeigen, dass 2024 rund 54 Prozent von ihnen Straßenbeiträge erhoben haben. Zehn Kommunen haben einmalige Straßenbeiträge abgeschafft und vier wiederkehrende Beiträge eingeführt, sodass im Saldo nur sechs Kommunen mehr auf Straßenbeiträge verzichteten. Damit verlangten in Hessen noch 173 Städte und Gemeinden einmalige und 53 wiederkehrende Beiträge. Grundsätzlich setzte sich damit der Trend fort, wonach die Kommunen eher einmalige Beiträge abschaffen und eher wiederkehrende Beiträge einführen. Allerdings verlangsamte sich die Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren. So hatten zwischen 2019 und 2023 immerhin rund einhundert Kommunen ihre Straßenbeiträge abgeschafft, 2019 erhoben noch 335 hessische Städte und Gemeinden Beiträge (79 Prozent). 

"Seit einer Gesetzesänderung im Sommer 2018 ist es den Kommunen freigestellt, ob und wie sie Straßenbeiträge erheben. Weil aber immer noch mehr als die Hälfte der Städte und Gemeinden an der Erhebung festhält, ist Hessen heute ein Straßenbeitrags-Flickenteppich. Wir setzen uns für die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein, um die oft unverhältnismäßige Belastung für alle Bürgerinnen und Bürger Hessens zu beenden!", erklärt Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

Die Kommunen im Odenwaldkreis erhoben 2024 prozentual am häufigsten Straßenbeiträge, nämlich elf von zwölf (92 Prozent), gefolgt von Marburg-Biedenkopf (86 Prozent) und Limburg-Weilburg (84 Prozent). Die Bürgerinnen und Bürger im Main-Taunus-Kreis sind am wenigsten von Straßenbeiträgen betroffen, hier erheben nur zwei von zwölf Kommunen Beiträge (17 Prozent), ebenfalls niedrig ist die Quote im Kreis Groß-Gerau (21 Prozent) und dem Landkreis Offenbach (23 Prozent). Von den kreisfreien Städten erheben Darmstadt und Offenbach einmalige Beiträge, Frankfurt, Kassel und Wiesbaden verzichten auf die Erhebung.

„Straßenbeiträge müssen ein für alle Mal gestrichen werden, da sie Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer einseitig belasten und deren tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigen. 

Oft entscheidet der Zufall, ob der Einzelne einen vier- oder fünfstelligen Betrag zahlen muss. Bei wiederkehrenden Beiträgen müssen die Städte und Gemeinden einen enormen Verwaltungsaufwand betreiben, der einen beträchtlichen Teil der Erträge verschlingt“, so Kilp. Die hohe Komplexität der Straßenbeiträge zeige sich auch in den zahlreichen Klagen vor Ort. Auch um die Verwaltungen und Gerichte zu entlasten, sollte das Land Hessen die Straßenbeiträge abschaffen, bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle. Hessen ist eines von sechs Bundesländern, in denen die Städte und Gemeinden Straßenausbaubeiträge erheben können, in Rheinland-Pfalz sind sie verpflichtend für die Kommunen. In allen anderen Bundesländern sind die Beiträge bereits abgeschafft. „Leider findet sich im Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung nur die Zusage einer Prüfung zur Abschaffung. Wir erwarten, dass CDU und SPD im Zuge der für 2025 zugesagten Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs endlich die Kraft finden, die Straßenausbaubeiträge vollständig abzuschaffen – zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Gerichte sowie der Kommunen“, so Kilp.

Hintergrund

Nach § 11 des hessischen Kommunalabgabengesetzes können die Städte und Gemeinden Beiträge für die grundhafte Sanierung von Straßen erheben, dazu muss die Kommune eine entsprechende Satzung verabschieden. Reine Instandhaltung und oberflächliche Sanierung müssen von der Kommune getragen werden, dafür dürfen keine Straßenbeiträge erhoben werden. Bei den Beiträgen wird zwischen sogenannten einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen unterschieden. Einmalige Beiträge werden nur für die jeweiligen direkten Anlieger einer Straße fällig, wenn diese grundhaft saniert wird. Dabei wird bei dem von den Anliegern zu tragenden Anteil unterschieden, ob es sich um eine reine Anliegerstraße, um eine innerörtliche oder eine Durchgangsstraße mit überörtlicher Funktion handelt. So müssen Betroffene in reinen Anliegerstraßen einen höheren Anteil der Sanierungskosten durch Beiträge tragen als z.B. Anlieger an einer Hauptdurchfahrtsstraße. Bei wiederkehrenden Beiträgen werden mehrere Straßen zu Abrechnungsgebieten zusammengefasst. Alle Anlieger in diesen Gebieten tragen durch ihre Beiträge zu der Sanierung aller im Gebiet befindlichen Straßen bei – auch wenn sie kein direkter Anlieger an der betroffenen Straße sind.

Von einmaligen Beiträgen Betroffene müssen also nur einmalig zahlen, wenn sie direkt an der Straße liegen. Da die Anzahl der Betroffenen hier sehr eingeschränkt ist, können im Einzelfall sehr hohe Zahlungen auf sie zukommen. Bei den wiederkehrenden Beiträgen hingegen werden die Anlieger eines Gebiets öfter herangezogen, dann aber in der Regel mit kleineren Beträgen. Allerdings erfordert die Einrichtung und Abrechnung der Gebiete einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand für die Städte und Gemeinden. Ebenfalls nicht von den Straßenausbaubeiträgen betroffen ist die Erschließung einer Straße, also die erstmalige Herstellung. Hierfür gelten in den Kommunen die jeweiligen Erschließungsbeitragssatzungen.

Downloads

Weitere Meldungen