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Rechnungshof-Kritik an der Ausschüttungspraxis der Sparkassen ernst nehmen!

Höhere Ausschüttungen von gewinnstarken Sparkassen an die Kommunen wären ein Beitrag zur Entlastung der Bürger

Der BdSt Hessen begrüßt, dass der Hessische Rechnungshof an die Kommunen appelliert, von Sparkassen mit hohen Gewinnen und mehr als ausreichender Kapitaldecke höhere Ausschüttungen einzufordern. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Kommunen als Träger der Sparkassen nur wenig von den gewachsenen Gewinnen der letzten Jahre profitierten. „In Hessen steigen vielerorts die Grundsteuern immer weiter an. Höhere Gewinnausschüttungen der Sparkassen könnten in einigen Kommunen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beitragen“, erklärt Eva Kugler, Kommunalexpertin des BdSt Hessen.

Die hessischen Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, ein Drittel ihres Jahresüberschusses dem Eigenkapital zuzuführen. Soweit der verbliebene Betrag nicht zur weiteren Stärkung der Rücklagen benötigt wird, können Abführungen an den Träger erfolgen. In der Realität erhielten aber viele Kommunen überhaupt keine Ausschüttungen. Als Vorbild nennt der Rechnungshof die Sparkasse Hanau, die den maximalen Betrag an ihre Trägerkommunen abgeführt habe. Anders sehe es beispielsweise bei der Naspa aus, welche laut Rechnungshof keinen Cent ausgeschüttet habe. Dies müsse Grund genug für die Kommunalpolitiker sein, sich ernsthaft mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Eigenkapitalausstattung und Gewinne ihrer jeweiligen Sparkassen höhere Ausschüttungen ermöglichen würden, so Kugler.

Der BdSt Hessen teilt auch die Ausführungen des Rechnungshofs zu den Sparkassen-Stiftungen. Diese schütten ihre Erträge aus, um beispielsweise gemeinnützige Vereine und Projekte zu unterstützen. Um den öffentlichen Auftrag zu erfüllen, sei es gerade in der Niedrigzinsphase besser, Mittel an den Träger abzuführen als das Stiftungskapital zu erhöhen. Es sei nicht überraschend, dass sich die Ausschüttungen der Sparkassen-Stiftungen über die letzten Jahre nur auf einem niedrigen Niveau bewegt haben, obwohl das Stiftungsvermögen in diesem Zeitraum angewachsen ist.

Als bedenklich bewertet der BdSt Hessen den vom Rechnungshof kritisierten geringen Informationsstand in manchen Kommunen. Die Kommunen müssten sich als Träger gemeinsam mit den Sparkassen auf einen regelmäßigen und transparenten Informationsfluss verständigen.

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