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Schieflage der kommunalen Finanzen belastet Steuerzahler immer mehr

Bund der Steuerzahler Hessen fragte erneut Hebesätze aller hessischen Städte und Gemeinden ab / 156 Kommunen erhöhten Grundsteuer B / Neue Grundsteuer-Rekorde: Höchster Wert in Riedstadt mit 1.600 Prozent / Deutliche Steigerungen auch bei Gewerbesteuer

Die Ergebnisse der jährlichen Umfrage des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen unter allen 421 hessischen Städten und Gemeinden zeigen, dass die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden weiter steigen. So sind bei der Grundsteuer B neue Rekordwerte beschlossen worden. „Mit den neuen Hebesätzen in Riedstadt mit 1.600 Prozent oder Hofheim mit 1.545 Prozent haben wir neue Höchstwerte erreicht, die noch vor Kurzem unvorstellbar waren“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Neben den neuen Spitzenwerten gebe aber auch die große Anzahl der Städte und Gemeinden, die ihre Hebesätze 2026 erhöht haben, Anlass zur Sorge. So haben in diesem Jahr 156 Kommunen ihre Grundsteuer B erhöht. Bei der Gewerbesteuer haben 98 Städte und Gemeinden ihre Hebesätze im Vergleich zum Vorjahr gesteigert. Damit erreichte die durchschnittliche Belastung für die Gewerbetreibenden ebenfalls einen neuen Rekordstand.

Diese Erhöhungen bestätigen aus Sicht des BdSt Hessen die Hinweise auf die finanzielle Schieflage in den Kommunen. Bund und Länder haben den Kommunen in den vergangenen Jahren immer mehr Aufgaben und Auflagen gegeben, ohne eine angemessene Finanzierung zu gewährleisten. Beispielhaft seien hier die gestiegenen Sozialkosten sowie der Ausbau der Kinderbetreuung zu nennen, so Kilp:

„Die Städte und Gemeinden kommen daher aktuell kaum umhin, ihre Hebesätze insbesondere für die Grundsteuern zu erhöhen, um die Arbeit vor Ort finanzieren zu können. Wir befürchten, dass sich die Steuerspirale 2027 noch weiterdrehen wird“.

Die heftigsten Erhöhungen bei der Grundsteuer B treffen die Bürgerinnen und Bürger in Hofheim (Main-Taunus-Kreis, +886 Prozentpunkte), Mossautal (Odenwaldkreis, +655), Riedstadt (Kreis Groß-Gerau, +615), Kirtorf (Vogelsbergkreis, +613) und Rödermark (Kreis Offenbach, +527). Dadurch belastet werden übrigens nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder Grundstücken: Über die Umlage in den Nebenkosten trifft die Grundsteuer B auch die Mieterinnen und Mieter. Es gibt aber auch Kommunen, in denen die Bürgerinnen und Bürger in Summe entlastet werden: Immerhin fünf Städte und Gemeinden haben einen niedrigeren Hebesatz beschlossen. Die deutlichste Entlastung gab es in Hünfelden (Kreis Limburg-Weilburg, -90), Eichenzell (Kreis Fulda, -50) und Calden (Kreis Kassel, -20).

Die neuen Hebesätze vergrößern die hessenweite Bandbreite: Die höchsten Werte rufen nun Riedstadt (1.600 Prozent), Hofheim (1.545), Eppstein (Main-Taunus-Kreis, 1.450), Mühlheim (Kreis Offenbach, 1.450) und Ginsheim-Gustavsburg (Kreis Groß-Gerau, 1.400) auf. Die fünf Spitzenreiter liegen damit alle über dem Spitzenwert von 1.327 Prozent (Heusenstamm, Kreis Offenbach) aus dem Vorjahr. Die niedrigsten Hebesätze finden sich in Rasdorf (Kreis Fulda, 167), Beselich (Kreis Limburg-Weilburg, 167) und Hünfeld (Kreis Fulda, 189,52). Der Durchschnittswert liegt 2026 bei 549 Prozent und damit 51 Punkte höher als noch im Vorjahr.

 

Grundsätzlich verstärkt sich damit die Tendenz, wonach die Hebesätze im Ballungsraum Rhein-Main sowie in größeren Kommunen deutlich höher sind als im ländlichen Raum und in kleineren Gemeinden. Dies zeigt sich auch in den durchschnittlichen Hebesätzen der Kreise und kreisfreien Städte: Diese liegen in der Stadt Offenbach mit 1.230 Prozent am höchsten, gefolgt von der Stadt Darmstadt (1.181), dem Landkreis Offenbach (durchschnittlich 1.049 Prozent) und dem Landkreis Groß-Gerau (926). Die niedrigsten durchschnittlichen Hebesätze sind in den nordosthessischen Kreisen Schwalm-Eder (329), Fulda (331) und Waldeck-Frankenberg (361) zu finden.

Bei der Festsetzung ihrer Hebesätze sind die Städte und Gemeinden grundsätzlich frei. Bislang gab es seitens des Gesetzgebers oder der Gerichte keinerlei Obergrenzen. Daher sieht der BdSt Hessen auch wenig bis keine Aussichten auf Erfolg, sich juristisch gegen die neuen Rekordwerte zu wehren.

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der hessische Steuerzahlerbund auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei zeigen sich landesweit ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Biebesheim (Kreis Groß-Gerau) mit 647 Euro pro Jahr die höchste Last tragen, gefolgt von Kirtorf (547 Euro) und Hofheim (546 Euro). Die niedrigsten Pro-Kopf-Werte gibt es in Beselich (84 Euro), Ebsdorfergrund (Kreis Marburg-Biedenkopf, 87 Euro) und Rasdorf (91 Euro). Die durchschnittliche Belastung beträgt 2026 in Hessen 259 Euro.

 

 

„Die Daten insbesondere zur Pro-Kopf-Belastung aus der Grundsteuer B zeigen eindrucksvoll, dass die Schieflage der kommunalen Finanzen kein abstraktes Problem für Eingeweihte ist. Vielmehr müssen die Bürgerinnen und Bürger für die Fehlentwicklungen der letzten Jahre herhalten und immer tiefer in die Tasche greifen. Schon jetzt verteuern die kommunalen Belastungen aus Steuern und Abgaben das Wohnen erheblich. Während auf Bundesebene immer wieder ,Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger’ in Aussicht gestellt werden, steigen die Zumutungen in den Städten und Gemeinden seit Jahren erheblich an. Daher steht zu befürchten, dass die überschaubaren Entlastungen, zu denen sich die Bundesregierung gerade durchringt, 2027 unter anderem durch steigende Grundsteuern mehr als aufgefressen werden“, erläutert Kilp die Position des BdSt Hessen. Bund und Länder seien daher nun aufgefordert, den Kommunen – Städte, Gemeinden und Landkreise – endlich mehr Luft zum Atmen zu verschaffen und für eine angemessene Finanzierung zu sorgen.

Auch vor der Grundsteuer A machte die Erhöhungswelle nicht halt. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben und spielt angesichts ihres geringeren Aufkommens keine so große Rolle wie die Grundsteuer B. Trotzdem kann die Grundsteuer A für die Land- und Forstwirte eine erhebliche Belastung sein. Insgesamt gab es in diesem Jahr 90 Erhöhungen, die deutlichsten in Rödermark (+725), Lautertal (Kreis Bergstraße, +540) und Flörsheim (Main-Taunus-Kreis, +445). Sieben Kommunen haben hingegen eine Steuersenkung beschlossen, die spürbarsten gab es in Herborn (Lahn-Dill-Kreis, -111), Knüllwald (Schwalm-Eder-Kreis, -80) und Steffenberg (Kreis Marburg-Biedenkopf, -35). Auch bei der Grundsteuer A zeigt sich weiter eine große Bandbreite in Hessen: Auf der einen Seite müssen die Land- und Forstwirte in Griesheim (Kreis Darmstadt-Dieburg, 1.260), Seeheim-Jugenheim (Kreis Bergstraße, 1.154) und Rüdesheim (Rheingau-Taunus-Kreis, 1.104) sehr hohe Hebesätze schultern. Auf der anderen Seite hat mit Herborn eine siebte Kommune den Hebesatz „auf Null gesetzt“, verzichtet also auf die Erhebung der Grundsteuer A. Dies hatten bisher schon Ehringshausen (Lahn-Dill-Kreis), Eppertshausen (Kreis Darmstadt-Dieburg), Königstein (Hochtaunuskreis), Neu-Isenburg (Kreis Offenbach), Schwalbach (Main-Taunus-Kreis) und Wettenberg (Kreis Gießen) so praktiziert. Im Durchschnitt liegt der Hebesatz in Hessen nun bei 441 Prozent und damit 28 Prozentpunkte über dem Vorjahr.

Während die Grundsteuer für die Kommunen traditionell zur Erhöhung der Einnahmen und damit zur Haushaltskonsolidierung herhalten muss, waren sie bei der Gewerbesteuer in der Vergangenheit eher vorsichtig. Dies hat sich seit 2024 geändert und auch 2026 schlagen die Kommunen wieder vermehrt bei der Gewerbesteuer zu. So haben 98 Städte und Gemeinden ihre Hebesätze gegenüber dem Vorjahr erhöht. Am stärksten fielen die Erhöhungen in Wehretal (Werra-Meißner-Kreis, +100), Münzenberg (Wetteraukreis, +80) und Kirtorf (+75) aus. Immerhin zwei Kommunen haben ihre Hebesätze gesenkt: Bad Vilbel (Wetteraukreis, -30) und Aarbergen (Rheingau-Taunus-Kreis, -10). Die stärkste Belastung müssen die Gewerbetreibenden damit in Kaufungen (Kreis Kassel) und Ronshausen (Kreis Hersfeld-Rotenburg) mit jeweils 550 Prozent tragen, gefolgt von Ahnatal (535) und Espenau (beide Kreis Kassel, 520). Der niedrigste Hebesatz gilt weiterhin in Beselich (305), gefolgt von Bad Vilbel (327), Eschborn (Main-Taunus, 330) und Biebergemünd (Main-Kinzig, 330). Der durchschnittliche Wert stieg damit in Hessen auf 405 (+5 im Vergleich zum Vorjahr).

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