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Steuerzahlerbund warnte erfolgreich vor Installation eines hauptamtlichen Beigeordneten in Hohenstein

Beigeordneten-Posten für kleine Gemeinde Hohenstein unangemessen / Hohe Folgekosten im Blick halten / Landesgesetzgeber sollte klare Regeln schaffen / Abgang der Hauptamtsleiterin für interkommunale Zusammenarbeit nutzen

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen hatte die Parteien in der Gemeinde Hohenstein (Rheingau-Taunus-Kreis) aufgefordert, die Pläne zur Installation eines hauptamtlichen Beigeordneten nicht weiter zu verfolgen. Diese Kritik zeigte nun Wirkung: Inzwischen wurden die Pläne ad acta gelegt.

„Angesichts der Gemeindegröße von rund 6.000 Einwohnern und einer Verwaltung mit 38 besetzten Stellen halten wir es für unangemessen, neben dem Bürgermeister den Gemeindevorstand mit einem weiteren hauptamtlichen Beigeordneten zu versehen. Wir setzen uns seit Jahren für eine nach Einwohnerzahl gestaffelte Obergrenze für die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten ein. Demnach ist in Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern überhaupt kein Hauptamtlicher zusätzlich zum direkt gewählten Rathauschef erforderlich“, so Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. Wie das Beispiel Hohenstein zeige, müsse das Land Hessen endlich klare Regeln schaffen und solchen Bestrebungen einen Riegel vorschieben. Die Schaffung hauptamtlicher Beigeordneter müsse immer inhaltlichen Anforderungen folgen und dürfe nicht dazu dienen, Koalitionsarithmetiken abzubilden oder mögliche Nachfolgekandidaten für die nächste Bürgermeisterwahl aufzubauen.

Auch das Argument, dass im Gegenzug die Hauptamtsleiterin ausscheide, überzeugte den BdSt Hessen nicht. Zum einen wäre die Stelle eines hauptamtlichen Beigeordneten wohl höher dotiert als die bisherige Stelle der Hauptamtsleiterin. Vor allem aber wären die Folgekosten deutlich höher, da kommunale Wahlbeamte sehr schnell hohe Pensionsansprüche erwerben, die von der Gemeinde zu tragen wären.  „Die Gemeinde sollte jetzt in Erwägung ziehen, mit dem Ausscheiden der Hauptamtsleiterin den Weg einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit weiterzugehen. Nach jetzigem Stand hat man fünf Jahre Zeit, auf die Suche nach Partnern zu gehen und rechtzeitig ein Konzept zur Zusammenarbeit mit Synergien in diesem Bereich auf den Weg zu bringen“, so Papendick. Gerade das Ausscheiden von Führungskräften sei aus Sicht des BdSt Hessen eine gute Gelegenheit, sich als Gemeinde neu aufzustellen und zu überlegen, ob eine Zusammenarbeit mit anderen Kommunen Vorteile bringen könne. Das Land berate die Kommunen hier sehr umfassend und es gebe gute Beispiele einer erfolgreichen Zusammenarbeit.

Nach einer Warnung seitens der Kommunalaufsicht und der Kritik des BdSt Hessen hatten die antragstellenden Fraktionen ihren Antrag auf Änderung der Hauptsatzung zurückgezogen. Der BdSt Hessen werde die Entwicklungen in den hessischen Städten und Gemeinden nach der Kommunalwahl weiterhin sehr genau verfolgen und Pläne zur Ausweitung der Beigeordneten-Posten oder zur Abwahl bestehender Dezernenten aufgrund geänderter Koalitionen kritisch hinterfragen, kündigt Papendick abschließend an.

 

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