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Wahl- und Abstimmungstermine mit Kommunalwahl zusammenlegen!

Kommunen sollten Synergien nutzen und Kosten sparen / Eigenständige Wahltermine nicht zu rechtfertigen / Gemeinsamer Wahltag ermöglicht zudem höhere Beteiligung

Der BdSt Hessen fordert die hessischen Städte und Gemeinden auf, die aufgrund der Corona-Pandemie vertagten Wahlen und Abstimmungen gemeinsam mit der Kommunalwahl im März 2021 durchzuführen. Das Land hat alle Direktwahlen und Bürgerentscheide bis November verschoben und per Gesetz den Weg freigemacht, die Abstimmungen mit der Kommunalwahl stattfinden zu lassen.

„Die Corona-Krise stellt die Kommunen nicht nur vor Schwierigkeiten bei der Wahlorganisation, sondern natürlich insgesamt auch vor immense finanzielle Herausforderungen. Deshalb sollten sie die Möglichkeit nutzen, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen und die jeweils mit viel Aufwand verbundenen Wahltermine zusammenlegen. In der Krise gilt es mehr denn je Synergien zu nutzen!“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. So könnten nicht nur die Städte und Gemeinden entlastet werden, sondern auch die ehrenamtlichen Wahlhelfer. Die Forderung betreffe sowohl 2020 anstehende Direktwahlen von Bürgermeistern, als auch mögliche Bürgerentscheide wie zum Beispiel zur City-Bahn in Wiesbaden.

Nach Ansicht des hessischen Steuerzahlerbunds gebe es keine vernünftigen Gründe, die für separate Termine sprächen. Keinesfalls dürften parteitaktische Erwägungen den Ausschlag geben. Der Verband erinnert in diesem Zusammenhang an die bizarre Situation im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Vorjahr, als die Landratswahl trotz Protesten nur wenige Monate nach der Europawahl angesetzt wurde. Aufgrund der vermeidbaren Mehrkosten schaffte es der Kreis damit ins Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung“.

Doch nicht nur finanziell können sich gemeinsame Termine lohnen: „Auch für die Wahlbeteiligung kann eine Zusammenlegung nur positiv sein – und ein hoher Wert muss doch im Interesse aller Demokraten sein. Vor allem die Politik selbst sollte an einer größtmöglichen Legitimation durch die Wähler interessiert sein“, so Papendick. Schließlich sei es in Hessen schon vorgekommen, dass ein Landrat ins Amt kam, obwohl nur wenig mehr als zehn Prozent aller Wahlberechtigten die Stimme für ihn abgaben.

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