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Chance zur Landtagsverkleinerung verpasst

Bund der Steuerzahler Hessen: Abgeordnete hätten im Zuge der Neueinteilung von Wahlkreisen eine Wahlrechtsreform beschließen müssen, die einen XXL-Landtag künftig verhindert

Nach der Neueinteilung der Wahlkreise für die kommende Landtagswahl kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen erneut, dass sich im Landtag keine Mehrheit für eine Wahlrechtsreform gefunden hat, die ein XXL-Parlament künftig verhindert.

„Die Abgeordneten haben die Chance verpasst, im Zusammenhang mit dem rechtlich notwendigen Neuzuschnitt von Wahlkreisen ernsthaft über Möglichkeiten zu sprechen, Überhang- und Ausgleichsmandate in Zukunft unmöglich oder zumindest unwahrscheinlich zu machen. So droht für weitere fünf Jahre ein erheblich überdimensionierter Landtag“, so Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen. Zwar habe es in dieser Legislaturperiode zwei Gesetzentwürfe für eine Wahlrechtsreform gegeben, die anderen Fraktionen hätten aber keine Bereitschaft erkennen lassen, das Gesetz zu ändern. Derzeit hat der Landtag 137 statt der eigentlich vorgesehenen 110 Mandate.

Der mangelnde Reformwille des Landesparlaments in eigener Sache sei umso bedauerlicher, nachdem sich die neue Regierungsmehrheit auf Bundesebene auf das Ziel einer zügigen Verkleinerung des Bundestags verständigt habe. „Immerhin hat man im Bundestag nach jahrelangen, quälenden Diskussionen verstanden, dass sich das Problem der durch Überhang- und Ausgleichsmandate aufgeblähten Parlamente nicht einfach aussitzen lässt. Hessen bleibt das Thema weiterhin erhalten. Die Hoffnung mancher Abgeordneter, mit einer Rückkehr zu früheren Wahlergebnissen werde sich die Diskussion von alleine erledigen, ist wenig realistisch. Außerdem muss ein Wahlrecht bei allen denkbaren Wahlergebnissen zu einer akzeptablen Mandatszahl führen“, meint Papendick abschließend.

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