Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Odenwaldkreis zeigen, dass die Städte und Gemeinden wieder verstärkt an der Steuerschraube drehen. So erhöhten in diesem Jahr vier Kommunen die Grund- und/oder Gewerbesteuern – 2021 war es lediglich eine. Für 2022 planen drei Kommunen ohne Defizit, genauso viele wie im Vorjahr. Alle übrigen neun Städte und Gemeinden können das geplante Defizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen kompensieren. 2021 konnte eine Kommune das geplante Defizit nicht ausgleichen. „Die Erfahrungen aus der Pandemie haben gezeigt, wie wichtig es ist, die kommunalen Finanzen in guten Zeiten mit hohen Steuereinnahmen auf gesunde Füße zu stellen und so Vorsorge für Krisen zu treffen. Schließlich warten mit dem Krieg in der Ukraine, den Auswirkungen auch auf die deutsche Wirtschaft und den zu erwartenden Flüchtlingen neben der Corona-Pandemie nun die nächsten Herausforderungen für die Haushalte der Städte und Gemeinden“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. „Daher müssen die kommunalen Finanzen dauerhaft krisenfest gemacht werden. Nur so können wir vermeiden, dass die Lasten durch Steuererhöhungen einseitig den Bürgerinnen und Bürgern aufgehalst, die Konsolidierungserfolge der jüngeren Vergangenheit durch enorme Neuverschuldung gefährdet werden und die Standortqualität durch Investitionskürzungen leidet“, so Papendick.
Ein Drittel der Odenwald-Kommunen erhöht 2022 Steuern
Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik / Viele Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer / Alle Kommunen können Haushalte ausgleichen
Bei der Grundsteuer B haben vier Kommunen den Hebesatz gegenüber dem Vorjahr angehoben. Die stärksten Erhöhungen gab es im Reichelsheim (+200 Prozentpunkte) und Erbach (+100). Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieter. Reichelsheim liegt mit nun 670 Punkten an der unrühmlichen Spitze im Kreis, am wenigsten müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit je 400 Prozent in Michelstadt und Mossautal berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der zwölf Kreis-Kommunen stieg um 30 Punkte auf nun 490 Prozent. Dieser Wert liegt knapp über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2021 481 Prozent betrug.
Drei Kommunen haben ihren Hebesatz der Grundsteuer A angehoben, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert. Auch hier erhöhte Reichelsheim (+100) am stärksten. Weiterhin an der Spitze aller Kommunen im Kreis liegt die Kurstadt Bad König mit 580 Prozent. Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte mit 332 Prozent in Breuberg. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 426 Prozent (+10) rangieren die Kommunen des Odenwaldkreises knapp über dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 422 Punkten.
Die Gewerbesteuer stieg in Mossautal (+23) und Reichelsheim (+20).Reichelsheim liegt damit bei 400 Prozent und gemeinsam mit Erbach und Oberzent an der Spitze des Kreises. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Brombachtal tragen, wo der Hebesatz 360 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 385 Prozent (+4) weiter knapp unter dem hessischen Schnitt von 2021 (387 Prozent).
Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2022 keine weitere Kommune im Odenwaldkreis komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Bad König wechselt von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge und in Brensbach werden nun sowohl einmalige als auch wiederkehrende Beiträge erhoben. Damit verlangen zehn Kommunen einmalige und zwei wiederkehrende Straßenbeiträge, einzig Reichelsheim verzichtet komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen.
- Download: Tabelle, Diagramm und Karte mit allen Hebe- und Steuersätzen im Odenwaldkreis 2022
- Kommunalsteueranalysen der hessischen Landkreise 2017-2022
- Positionen des BdSt Hessen, u.a. zu Straßenbeiträgen und Bagatellsteuern
- Info-Portal des BdSt Hessen zur Grundsteuer-Reform