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Finanzlage der Main-Taunus-Kommunen stabilisiert sich

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Haushalts- und Steuerpolitik / Schwalbach und Hochheim drehen an der Steuerschraube / Sechs Kommunen planen ohne Haushaltsdefizit, sechs müssen auf Rücklagen zurückgreifen

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Main-Taunus-Kreis zeigen, dass sich die Situation nach den Belastungen durch Corona vielerorts stabilisiert. So planen für 2022 immerhin sechs Kommunen ohne Defizit, drei mehr als im Vorjahr. Die übrigen sechs Städte und Gemeinden können das geplante Defizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus den Rücklagen ausgleichen. Das war 2021 nicht der Fall, im letzten Jahr konnte mit Eppstein eine Kommune das Defizit nicht mit Rücklagen decken. Dabei drehen mit Schwalbach und Hochheim wiederum nur zwei Städte an der Steuerschraube. „Die Daten aus dem Main-Taunus-Kreis bestätigen die erfreuliche Gewerbesteuerentwicklung, die sich in Hessen wieder auf Vorkrisenniveau befindet. Auch wenn die finanziellen Auswirkungen der Pandemie noch nicht ganz überwunden sind, sollten die Städte und Gemeinden dies zum Anlass nehmen, wieder aus dem Krisenmodus herauszukommen und verstärkt die Stabilisierung ihrer Haushalte in den Blick zu nehmen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. „Es muss weiter unbedingt vermieden werden, die Pandemielasten durch Steuererhöhungen einseitig den Bürgerinnen und Bürgern aufzuhalsen, die Konsolidierungserfolge der jüngeren Vergangenheit durch enorme Neuverschuldung zu gefährden und die Standortqualität durch Investitionskürzungen zu schwächen“, so Papendick.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde in Schwalbach (+150 Punkte) und Hochheim (+20) angehoben –  in Hochheim damit schon zum zweiten Mal in Folge. Bad Soden (632 Prozent) bleibt aber an der unrühmlichen Spitze im Main-Taunus-Kreis, dicht gefolgt von Eppstein mit 630 Prozent. Keine Kommune senkte für 2022 die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird und über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter trifft. Am wenigsten müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiterhin mit 140 Prozent in Eschborn berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der zwölf Kreis-Kommunen stieg durch die genannten Erhöhungen um vierzehn Punkte auf nun 476 Prozent. Dieser Wert bleibt knapp unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2021 bei 481 Punkten lag.

Bei der Grundsteuer A erhöhte nur Hochheim (+20 Punkte) den Hebesatz, während keine Kommune die Belastung gegenüber 2021 senkte. Die Grundsteuer A besteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Den Top-Wert erhebt weiterhin Flörsheim mit 550 Prozent. Mit Schwalbach verzichtet nach wie vor immerhin eine Stadt vollständig auf die Erhebung dieser Steuer. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 334 Prozent (+2) bleiben die Main-Taunus-Kommunen deutlich unter dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 422 Prozent.

Auch bei der Gewerbesteuer nahm mit Schwalbach (+10 Punkte) nur eine Kommune des Main-Taunus-Kreises eine Erhöhung vor. Hier bleibt der Kreis mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 363 Prozent (+1) weiter unter dem hessischen Durchschnitt von 2021 (387 Prozent). Den geringsten Satz zahlen die Gewerbetreibenden im Kreis weiter in Eschborn (330 Punkte), den höchsten in Flörsheim (395 Punkte).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat bisher keine weitere Kommune des Main-Taunus-Kreises die umstrittene Abgabe zum Jahr 2022 gestrichen. Damit erheben weiterhin noch Hofheim und Kriftel einmalige Straßenbeiträge.

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