Bitte geben Sie den Suchbegriff in die Suchbox ein und drücken Sie anschließend ENTER

Hessen muss bei Grundsteuerreform aktiv werden

Der BdSt Hessen begrüßt den Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur Reform der Grundsteuer, da der auf Bundesebene diskutierte Gesetzentwurf hohe Kosten für die Steuerzahler birgt und eine rechtzeitige Einigung nicht sicher ist. Zwar tritt der hessische Steuerzahlerbund für eine mögliche Länderöffnungsklausel ein, eine damit möglicherweise verbundene, aufwändige Schattenrechnung lehnt der Verband aber vehement ab.

 „Mit der Öffnungsklausel könnten die Länder und damit auch Hessen selbst die bestmögliche Lösung für die Steuerzahler wählen. Dabei kommt aus unserer Sicht nur das einfache und transparente Flächenmodell infrage, das zur Berechnung Grundstücksgröße und Nutzfläche heranzieht. Eine komplizierte doppelte Berechnung für den Länderfinanzausgleich wäre jedoch völlig absurd und würde zu immensen Mehrkosten führen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.

Die Bundesregierung plant, dass Länder, die die Öffnungsklausel nutzen, dennoch die Berechnung des Scholz-Modells durchführen müssten, um die Bewertungsgrundlage für den Länderfinanzausgleich zu erstellen. Besser und einfacher wäre aus Sicht des BdSt Hessen, auf statistische Daten zurückzugreifen, um einen Vergleichswert zu berechnen.

Weil eine Einigung auf Bundesebene noch nicht absehbar ist, unterstützt der BdSt Hessen auch die Forderung nach der Vorlage eines vorsorglichen Landesgrundsteuergesetzes. Schließlich läuft der Bundesregierung langsam die Zeit davon und die Hürden sind hoch. Um das Grundgesetz zu ändern, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Weil die Groko-Stimmen in beiden Kammern nicht ausreichen, müssen die Bundestags-Opposition und Landesregierungen unterschiedlichster Couleur eingebunden werden. Es ist also noch ein langer und steiniger Weg bis zu Neuregelung der Grundsteuer zu beschreiten. Doch ein mögliches Versagen auf Bundesebene darf nicht dazu führen, dass am Ende die Kommunen die Rechnung bezahlen müssen.

Weitere Meldungen