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Massive Unterschiede bei den Wohnnebenkosten in Hessen

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet Wohnnebenkosten der zwölf kreisfreien und Sonderstatusstädte / Über 1.200 Euro Unterschied zwischen niedrigster und höchster Belastung / Grundsteuer größter Treiber / Politik kann Kosten für Wohnen selbst verteuern oder moderat halten / Aufkommensneutrale Grundsteuerreform statt weiterer Erhöhung der Wohnkosten

Die Wahl des Wohnorts kann große Auswirkungen auf die Wohnnebenkosten haben. Das zeigt der Vergleich des BdSt Hessen unter den zwölf hessischen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. So liegen zwischen den Wohnnebenkosten in der günstigsten und der teuersten Stadt mehr als 1.200 Euro pro Jahr.

Die geringste Belastung müssen die Bürgerinnen und Bürger mit 1.418 Euro in Fulda tragen, dort sind Trinkwasser und Grundsteuer am günstigsten in Hessen. Mit über 2.641 Euro müssen die Darmstädterinnen und Darmstädter deutlich tiefer in die Tasche greifen, obwohl Darmstadt nur bei den Gebühren für Niederschlagswasser die rote Laterne innehat. „Unser Wohnnebenkostenvergleich zeigt: Obwohl die Politik in Bund, Ländern und Kommunen die Verantwortung für immer teureres Wohnen meist bei anderen sucht, ist doch der Staat selbst ein wesentlicher Wohnkostentreiber.

Den politisch Verantwortlichen muss immer wieder vor Augen gehalten werden, dass sie das Leben der Bürgerinnen und Bürger auch mit vermeintlich kleinen Abgaben immer weiter verteuern”, erklärt Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

Für sein Ranking hat der BdSt Hessen die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche und 300 m² Grundstück ermittelt: Die Wasserentgelte, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, die Grundsteuer sowie der Rundfunkbeitrag – letzterer ist zwar bundesweit einheitlich, stellt aber einen zusätzlichen Kostenfaktor für nahezu jeden dar und wurde deshalb in die Liste aufgenommen.

Während die Differenz zwischen der höchsten und niedrigsten Belastung beim Niederschlagswasser gerade einmal 100 Euro und beim Schmutzwasser 200 Euro pro Jahr ausmacht, gibt es bei der Grundsteuer große Kontraste: So liegen zwischen Fulda (352 Euro) und Offenbach (1.351 Euro) ziemlich genau 1.000 Euro. Verantwortlich dafür sind weniger die Grundsteuermessbeträge, obwohl Offenbach dabei mit 151 Euro um 50 Prozent höher liegt als Fulda mit knapp 104 Euro. Richtig teurer wird es erst durch den darauf anzuwendenden Hebesatz, der in Offenbach mit 895 Prozent mehr als das 2,5-fache von Fulda (340 Prozent) beträgt.

„Gerade an den großen Unterschieden bei der Grundsteuerlast lässt sich ablesen, welchen Einfluss die Politik auf die Wohn- und damit die Lebenshaltungskosten hat. Durch eine maßvolle Belastung kann sie die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger in Grenzen halten oder aber umgekehrt auch steigende Wohnkosten noch weiter anfeuern“, so Kilp.

Dies habe gerade durch die Anfang 2025 greifende neue Grundsteuer besondere Aktualität. Bis Ende 2024 müssen die Kommunalparlamente die neuen Hebesätze festlegen. Bundes- und Landespolitik haben im Zuge der Grundsteuerreform immer wieder betont, dass die Umstellung nicht zu Mehreinnahmen bei den Kommunen führen sollen. Vielmehr wurde das Ziel der Aufkommensneutralität ausgegeben. Das heißt nicht, dass keiner mehr zahlen muss. Je nach Lage, Größe und Baujahr der Immobilie wird es unter den Grundsteuerpflichtigen Verlierer und Gewinner geben. Aufkommensneutralität heißt, dass eine Stadt oder Gemeinde mit der neuen Grundsteuer genauso viel einnehmen soll wie vorher – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wenn eine Gemeinde zuletzt rund eine Mio. Euro aus der Grundsteuer B eingenommen hatte, sollen es 2025 wieder rund eine Mio. Euro werden.

Das Land Hessen hat dazu inzwischen für alle Städte und Gemeinden den aufkommensneutralen Hebesatz berechnet. „Die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden sind nun aufgefordert, die Belastung insbesondere bei der Grundsteuer nicht stärker zu erhöhen als notwendig, sondern sie durch Anwendung der aufkommensneutralen Hebesätze zumindest in Summe gleichzuhalten“, so Kilp abschließend.

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