Häufig sehen die kommunalen Hundesteuersatzungen höhere Steuersätze für zweite oder dritte Hunde je Haushalt vor. Aber es gibt noch weitere Sonderregelungen und und Ausnahmen: Unter bestimmten Umständen gelten Ermäßigungen oder (vorübergehend) sogar die Befreiung von der Hundesteuer. Wer diese Besonderheiten kennt, kann bei der Hundesteuer also kräftig sparen. Hierzu sollten Hundehalterinnen und -halter einen Blick in die örtliche Hundesteuersatzung werfen, empfiehlt der BdSt Hessen. Vergünstigungen oder Erlasse gibt es typischerweise für Hilfshunde (z.B. Blindenhunde), Jagdhunde, Diensthunde (z.B. Polizeihunde), Herdenschutzhunde (Hütehunde), abgerichtete Hunde zum Zwecke der Vorführung (Artisten, Schausteller) oder für zu Zuchtzwecken gehaltene Hunde.
Oft gibt es auch Ermäßigungen, wenn der Hund aus dem örtlichen Tierheim adoptiert wurde oder der Halter bzw. die Halterin nachweisen kann, dass beide erfolgreich eine besondere Prüfung (z.B. Hundeführerschein, Begleithundprüfung) absolviert haben. Manche Kommunen sehen zudem Hundesteuererleichterungen für die Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen vor.
Aus Sicht des BdSt Hessen ist das Aufkommen der Hundesteuer als Bagatellsteuer gering und der Aufwand zur Erhebung nicht verhältnismäßig. So ist es schon vorgekommen, dass sich die Hundesteuer in manchen Kommunen auf lediglich vierstellige Beträge summierte. Bei einem solch geringen Aufkommen ist es durchaus möglich, dass die Einnahmen durch Erhebung, Abrechnung und Verwaltung der Hundesteuer mehr als aufgefressen werden. Auch Kontrollgänge zur Identifizierung unangemeldeter Hunde sieht der BdSt Hessen kritisch. Die daraus resultierenden Neuanmeldungen und Steuereinnahmen rechtfertigten nicht den Aufwand, z.B. Kosten für externe Dienstleister, die diese Kontrollen durchführen.
„Die Kommunen sollten sich auf die wirklichen Aufgaben und Herausforderungen konzentrieren. Die Hundesteuer und ihre Verwaltung binden unnötig Personal und Energie, die dann an anderer Stelle fehlen“, so Kilp.
Ein immer wieder genanntes Argument lässt Kilp überdies nicht gelten: „Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Durch die Erhebung einer Hundesteuer werden nicht mehr Hundekothaufen entfernt oder mehr Hundestationen aufgestellt“. Ein modernes und transparentes Steuersystem sollte sich auf einige wenige, ertragreiche Steuern konzentrieren und sich nicht mit Bagatellsteuern verzetteln. Daher fordere der BdSt Hessen, auf die Erhebung der Hundesteuer und anderer Bagatellsteuern zu verzichten.