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Große Bandbreite bei Hundesteuer in Hessen

Bund der Steuerzahler Hessen vergleicht Belastungen für Herrchen und Frauchen in hessischen Städten und Gemeinden / Wiesbaden und Bad Karlshafen mit je 180 Euro an der Spitze / Erster Hund in Eschborn steuerfrei / 44 Kommunen erhöhten 2026 die Belastung / Hundesteuer als Bagatellsteuer sollte abgeschafft werden

Foto: Sabrina Früchtl

Die jährliche Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen zeigt auf, dass es bei der Hundesteuer hessenweit eine sehr große Bandbreite gibt. Während die Bürgerinnen und Bürger in Wiesbaden und Bad Karlshafen mit jeweils 180 Euro pro Jahr für den ersten Hund am meisten verlangen, bleibt der erste Hund in Eschborn steuerfrei.

Vermutlich aufgrund der katastrophalen Finanzlage vieler Kommunen haben in diesem Jahr 44 Städte und Gemeinden ihre Steuersätze erhöht. Die deutlichste Steigerung gab es dabei in Rodgau um 60 Euro für den ersten Hund, gefolgt von Kriftel und Gilserberg mit jeweils 40 Euro. Mit Bad Zwesten hat immerhin eine Kommune die Hundesteuer sogar gesenkt, nämlich um zwölf Euro. Im Durchschnitt liegt die jährliche Belastung für den ersten Hund in Hessen nun bei 70 Euro und damit rund zwei Euro höher als noch im Vorjahr.

Vor diesem Hintergrund erneuert der BdSt Hessen seine Forderung nach Abschaffung der Hundesteuer. Diese sei willkürlich, zudem stünden Aufwand und Ertrag bei der Erhebung dieser Bagatellsteuer in keinem Verhältnis. „Ursprünglich wurde die Hundesteuer mal als Luxussteuer eingeführt. Ein Hund ist aber längst kein Luxus mehr, sondern ein Familienmitglied und wichtiger sozialer Halt. Die Besitzer dafür zur Kasse zu bitten, muss ein Ende haben!“, so Jochen Kilp, Vorstand und Kommunalexperte des BdSt Hessen.

Auch bei den sogenannten „Kampfhunden“, also Vierbeinern die aufgrund ihrer Rasse „gelistet“ sind oder deren Verhalten auffällig war, gibt es große Unterschiede. Hier liegt Biebertal nach einer Erhöhung um 300 Euro mit nun 1.300 Euro für den ersten „Kampfhund“ an der Spitze in Hessen, gefolgt von Nidderau mit 1.200 Euro. 29 Städte und Gemeinden verzichten auf einen gesonderten Steuersatz für „gefährliche Hunde“, daher müssen die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für diese in Reinheim mit 36 Euro am wenigsten berappen. Im Durchschnitt liegt die Belastung für die „Kampfhunde“ in Hessen bei 560 Euro und damit rund 14,40 Euro höher als noch im Vorjahr.

Häufig sehen die kommunalen Hundesteuersatzungen höhere Steuersätze für zweite oder dritte Hunde je Haushalt vor. Aber es gibt noch weitere Sonderregelungen und und Ausnahmen: Unter bestimmten Umständen gelten Ermäßigungen oder (vorübergehend) sogar die Befreiung von der Hundesteuer. Wer diese Besonderheiten kennt, kann bei der Hundesteuer also kräftig sparen. Hierzu sollten Hundehalterinnen und -halter einen Blick in die örtliche Hundesteuersatzung werfen, empfiehlt der BdSt Hessen. Vergünstigungen oder Erlasse gibt es typischerweise für Hilfshunde (z.B. Blindenhunde), Jagdhunde, Diensthunde (z.B. Polizeihunde), Herdenschutzhunde (Hütehunde), abgerichtete Hunde zum Zwecke der Vorführung (Artisten, Schausteller) oder für zu Zuchtzwecken gehaltene Hunde.

Oft gibt es auch Ermäßigungen, wenn der Hund aus dem örtlichen Tierheim adoptiert wurde oder der Halter bzw. die Halterin nachweisen kann, dass beide erfolgreich eine besondere Prüfung (z.B. Hundeführerschein, Begleithundprüfung) absolviert haben. Manche Kommunen sehen zudem Hundesteuererleichterungen für die Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen vor.

Aus Sicht des BdSt Hessen ist das Aufkommen der Hundesteuer als Bagatellsteuer gering und der Aufwand zur Erhebung nicht verhältnismäßig. So ist es schon vorgekommen, dass sich die Hundesteuer in manchen Kommunen auf lediglich vierstellige Beträge summierte. Bei einem solch geringen Aufkommen ist es durchaus möglich, dass die Einnahmen durch Erhebung, Abrechnung und Verwaltung der Hundesteuer mehr als aufgefressen werden. Auch Kontrollgänge zur Identifizierung unangemeldeter Hunde sieht der BdSt Hessen kritisch. Die daraus resultierenden Neuanmeldungen und Steuereinnahmen rechtfertigten nicht den Aufwand, z.B. Kosten für externe Dienstleister, die diese Kontrollen durchführen.

„Die Kommunen sollten sich auf die wirklichen Aufgaben und Herausforderungen konzentrieren. Die Hundesteuer und ihre Verwaltung binden unnötig Personal und Energie, die dann an anderer Stelle fehlen“, so Kilp.

Ein immer wieder genanntes Argument lässt Kilp überdies nicht gelten: „Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Durch die Erhebung einer Hundesteuer werden nicht mehr Hundekothaufen entfernt oder mehr Hundestationen aufgestellt“. Ein modernes und transparentes Steuersystem sollte sich auf einige wenige, ertragreiche Steuern konzentrieren und sich nicht mit Bagatellsteuern verzetteln. Daher fordere der BdSt Hessen, auf die Erhebung der Hundesteuer und anderer Bagatellsteuern zu verzichten.

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