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Schlechte Haushaltslage in den Kommunen im Wetteraukreis

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Nur drei Kommunen ohne Haushaltsdefizit / Glauburg kann Defizit nicht ausgleichen / Neun Steigerungen bei der Grundsteuer B / Sieben Erhöhungen bei der Gewerbesteuer / Karben schafft Grundsteuer C wieder ab

Ronile auf Pixabay

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen steigt die Belastung aus der Grundsteuer B im Wetteraukreis weiter an. So erhöhten neun der 25 Kreiskommunen ihre Hebesätze, die Steigerungen waren teils erheblich. Zusätzlich hoben sieben Städte und Gemeinden die Gewerbesteuer an.

Hintergrund dafür dürfte die fortwährend angespannte Haushaltslage sein. Für 2026 konnten mit Limeshain, Niddatal und Ortenberg nur drei Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen – sechs weniger als noch im Vorjahr. Hinzu kommt, dass Glauburg das geplante Defizit im Jahresabschluss auch nicht durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen kann. „Die Kommunen stehen weiter mit dem Rücken zur Wand. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Kinderbetreuung und Soziales strapazieren die Haushalte vor Ort. Die Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich steigen nur leicht und nicht so wie versprochen. Außerdem entlasten die Zuweisungen aus den Sonderschulden des Bundes bei Investitionen, nicht jedoch bei laufenden Ausgaben. Die finanzielle Schieflage der Kommunen hält nun schon einige Jahre an und mittlerweile sind vielerorts die Rücklagen aufgebraucht. Daher sehen wir häufig massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Bund und Länder seinen gefordert, jetzt endlich auf der Ausgabenseite abzuspecken. Aber auch die Kommunen seien aufgerufen, Prioritäten zu setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen zu hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alles selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Bei der Grundsteuer B haben neun Kommunen ihre Hebesätze erhöht, die größten Steigerungen gab es in Glauburg (+315 Prozentpunkte), Rosbach (+266) und Florstadt (+250).

Damit liegt Glauburg gemeinsam mit Kefenrod mit nun jeweils 800 Prozent an der Spitze im Wetteraukreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Den niedrigsten Hebesatz hat weiterhin Wölfersheim mit 265 Prozent. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 537 Prozent liegt der Wetteraukreis 56 Punkte über dem Durchschnitt des Vorjahres und 12 Punkte unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (549).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt Hessen auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei zeigen sich im Wetteraukreis ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Kefenrod mit 375 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Glauburg (343 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Wölfersheim (131 Euro) und Ober-Mörlen (148 Euro). Der Mittelwert aller Kreiskommunen liegt bei 213 Euro, 11 Euro mehr als noch 2025, aber unter dem hessischen Durchschnitt (259).

Auch bei den Hebesätzen der Grundsteuer A haben die Kommunen an der Steuerschraube gedreht, es gab insgesamt acht Erhöhungen. Die deutlichste Steigerung gab es auch hier in Glauburg (+315), gefolgt von Wöllstadt (+248). Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Glauburg hat mit nun 800 Prozent auch den höchsten Hebesatz, während Büdingen mit 255 Prozent die geringste Belastung aufruft. Im Durchschnitt verlangen die Kreiskommunen einen Hebesatz von 461 Prozent, das sind 51 Punkte mehr im Vergleich zum Vorjahr. Damit liegen die Kommunen des Landkreises weiterhin über dem hessischen Durchschnitt (441 Prozent).

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand zu rechnen, demgegenüber nur ein geringer Ertrag stehen dürfte. Im Wetteraukreis haben bislang Bad Nauheim mit 2.900 Prozent und Wölfersheim mit 1.325 Prozent Hebesätze für die neue Grundsteuer C beschlossen. Karben hingegen hat die Grundsteuer C erfreulicherweise wieder abgeschafft.

Bei der Gewerbesteuer haben sieben Städte und Gemeinden ihren Hebesatz gegenüber 2025 gesteigert, die deutlichste Steigerung gab es in Münzenberg um satte 80 Punkte. Mit nun 480 Prozent liegt Münzenberg auch auf dem unrühmlichen Spitzenplatz im Wetteraukreis. Mit Bad Vilbel hat eine Kreiskommune ihren Hebesatz sogar um 30 Punkte reduziert. Die niedrigste Belastung trifft die Gewerbetreibenden deshalb in Bad Vilbel mit nun 327 Prozent. Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen nun bei 404 Prozent (+6) und damit knapp unter dem hessischen Durchschnitt von 405 Prozent.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Im Wetteraukreis ist die Verpackungssteuer aktuell aber kein Thema. Auch bei dieser sogenannten Bagatellsteuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber.  So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die betroffenen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2026 keine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Wetteraukreis weiterhin zehn Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, zwei Kommunen wenden wiederkehrende Beiträge an.

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