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Kommunale Haushalte im Wetteraukreis unter Druck

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Nur neun Kommunen konnten ausgeglichenen Haushalt vorlegen / Kefenrod kann Haushaltsdefizit nicht ausgleichen / Ortenberg und Echzell überschritten Grundsteuer-Empfehlungen des Landes besonders deutlich / Grundsteuer C und Verpackungssteuer nur vereinzelt Thema

Foto: lapping auf pixabay

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Wetteraukreis zeigt sich eine deutliche Schieflage bei den kommunalen Finanzen. So konnten nur neun der 25 Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen – vier weniger als noch im Vorjahr. Und in diesem Jahr kann mit Kefenrod eine Gemeinde das geplante Defizit im Jahresabschluss nicht durch eine Entnahme aus den Rücklagen ausgleichen.

„Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die finanzielle Schieflage schlägt sich immer mehr in steigenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nieder. Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform.

"Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Zum größten Teil wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern. 17 von 25 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt.

Am deutlichsten haben Ortenberg (+231 Punkte) und Echzell (+213) den aufkommensneutralen Orientierungswert überschritten.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Kefenrod (800 Prozent), Ortenberg (780) und Echzell (620) an der Spitze im Wetteraukreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die geringsten Hebesätze haben Wölfersheim (265) und Ober-Mörlen (280) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 481 Prozent liegt der Wetteraukreis 63 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (418), aber immer noch unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (499 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Wetteraukreis ebenfalls Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Wölfersheim (etwa 130 Euro) und Ober-Mörlen (ca. 133 Euro) im Schnitt pro Kopf am wenigsten tragen. Die höchste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Kefenrod (rund 368 Euro) und Ortenberg (knapp 333 Euro). Über den gesamten Landkreis gesehen, liegt die durchschnittliche Belastung bei knapp 202 Euro.

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Diese Steuer wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier ruft Kefenrod mit 625 Prozent den höchsten Hebesatz auf, während Büdingen mit 255 Prozent die Forst- und Landwirte am geringsten belastet.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchten die politisch Verantwortlichen bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Nach Angaben der Kommunen ist die Einführung der neuen Grundsteuer C aktuell in Karben und Wölfersheim beschlossen, in Bad Nauheim ist sie geplant.

Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben neun Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2024 angehoben. Die stärkste Steigerung gab es in Echzell um 80 Punkte. Mit nun 450 Prozent liegt Echzell damit auch an der Spitze im Landkreis. Die niedrigste Belastung tragen die Gewerbetreibenden in Bad Vilbel und Karben (jeweils 357). Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen jetzt bei 398 Prozent (+10) und damit knapp unter dem hessischen Durchschnitt von 400 Prozent.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnten diese Frist für den Haushalt 2025 nur zwei Kommunen aus dem Wetteraukreis einhalten: Bad Vilbel hatte am 12.11.2024 den Haushalt für 2025 beschlossen, Ranstadt hatte am 27.11.2024 nachgezogen. Während sieben Kommunen das Zahlenwerk immerhin noch im Dezember 2024 verabschiedet hatten, erledigten dies die restlichen 16 Kommunen erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hat Kefenrod die Frist mit der Verabschiedung am 30.10.2025 mit 335 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen. Im Durchschnitt haben die Kommunen des Wetteraukreises den Stichtag für 2025 um 73 Tage überschritten und brauchten damit 18 Tage länger als im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen Überschreitung. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Wetteraukreis ist die Verpackungssteuer nach Angaben der Kommunen lediglich in Bad Vilbel ein Thema. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die vor Ort ansässigen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat 2025 keine weitere Kommune auf die Erhebung der Beiträge verzichtet. Damit verlangen im Wetteraukreis weiterhin noch zehn Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, in zwei werden wiederkehrende Beiträge erhoben, 13 Kommunen verzichten auf die Erhebung.

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