Bitte geben Sie den Suchbegriff in die Suchbox ein und drücken Sie anschließend ENTER

Mehr Haushaltsdefizite im Schwalm-Eder-Kreis

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Nur elf Kommunen konnten ausgeglichenen Haushalt vorlegen / Gilserberg und Morschen können Haushaltsdefizit nicht ausgleichen / Felsberg und Schwarzenborn überschritten Grundsteuer-Empfehlungen des Landes besonders deutlich / Wabern hat hessenweit niedrigsten Hebesatz bei Grundsteuer B / Grundsteuer C und Verpackungssteuer nur vereinzelt Thema

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Schwalm-Eder-Kreis zeigt sich eine deutliche Verschärfung bei den kommunalen Finanzen. So konnten nur elf der 27 Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen – fünf weniger als noch im Vorjahr. Und in diesem Jahr können mit Gilserberg und Morschen zwei Gemeinden das geplante Defizit im Jahresabschluss nicht durch eine Entnahme aus den Rücklagen ausgleichen.

„Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die finanzielle Schieflage schlägt sich immer mehr in steigenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nieder. Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform.

„Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Zum größten Teil wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern“, erklärt Kilp.

21 von 27 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt. Am deutlichsten haben Felsberg und Schwarzenborn (jeweils +138) den aufkommensneutralen Orientierungswert überschritten.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Felsberg (495 Prozent), Spangenberg (450) und Morschen (440) an der Spitze im Schwalm-Eder-Kreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die geringsten Hebesätze haben Wabern (160) und Frielendorf (180) beschlossen, Wabern hat damit auch hessenweit den niedrigsten Hebesatz bei der Grundsteuer B. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 307 Prozent liegt der Schwalm-Eder-Kreis 34 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (263), aber immer noch deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (499 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Schwalm-Eder-Kreis ebenfalls Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Wabern (knapp 90 Euro) und Guxhagen (ca. 92 Euro) im Schnitt pro Kopf am wenigsten tragen. Die höchste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Spangenberg (rund 239 Euro) und Melsungen (etwa 221 Euro). Über den gesamten Landkreis gesehen, liegt die durchschnittliche Belastung bei knapp 145 Euro.

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Diese Steuer wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier ruft Spangenberg mit 690 Prozent den höchsten Hebesatz auf, während Jesberg mit 220 Prozent die Forst- und Landwirte am geringsten belastet.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchten die politisch Verantwortlichen bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Nach Angaben der Kommunen ist die Einführung der neuen Grundsteuer C aktuell nur in Neuental beschlossen, in den anderen Städten und Gemeinden ist sie kein Thema.

Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben drei Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2024 angehoben. Die stärkste Steigerung gab es in Niedenstein um 50 Punkte. Mit jeweils 450 Prozent liegen Spangenberg und Ottrau weiterhin an der Spitze im Landkreis. Die niedrigste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Fritzlar und Guxhagen tragen (jeweils 360). Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen jetzt bei 405 Prozent (+3) und damit über dem hessischen Durchschnitt von 400 Prozent.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnten diese Frist für den Haushalt 2025 nur zwei Kommunen aus dem Schwalm-Eder-Kreis einhalten: Fritzlar hatte schon Ende 2023 einen Doppelhaushalt für 2024/2025 beschlossen und am 14.11.2024 mit einem Nachtragshaushalt für 2025 nachgelegt, Homberg (Efze) hatte am 21.11.2024 den Haushalt für 2025 beschlossen. Während vier Kommunen das Zahlenwerk immerhin noch im Dezember 2024 verabschiedet hatten, erledigten dies die restlichen 21 Kommunen erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hat Ottrau die Frist mit der Verabschiedung am 23.9.2025 mit 298 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen. Im Durchschnitt haben die Kommunen des Schwalm-Eder-Kreises den Stichtag für 2025 um 71 Tage überschritten und brauchten damit in etwa so lange wie im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen Überschreitung. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Schwalm-Eder-Kreis ist die Verpackungssteuer nach Angaben der Kommunen lediglich in Borken geplant. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die vor Ort ansässigen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat 2025 keine weitere Kommune auf die Erhebung der Beiträge verzichtet. Damit verlangen im Schwalm-Eder-Kreis weiterhin noch sieben Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, in Morschen werden wiederkehrende Beiträge erhoben, 19 Kommunen verzichten auf die Erhebung.

Weitere Meldungen