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Kommunale Finanzen auch im Kreis Hersfeld-Rotenburg massiv in Schieflage

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Fünf Kommunen erhöhten Grundsteuer B / Nur vier Kommunen legen ausgeglichenen Haushalt vor / Fünf Kommunen können Defizit nicht ausgleichen

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen ist die Belastung aus der Grundsteuer B im Kreis Hersfeld-Rotenburg vielerorts deutlich gestiegen. So erhöhten gleich fünf der 20 Kreiskommunen ihre Hebesätze. Auch die Gewerbesteuer steigerten drei Städte und Gemeinden.

Hintergrund dürfte die fortwährend angespannte Haushaltslage sein. Immerhin haben 2026 alle Kreiskommunen einen Haushalt verabschiedet, allerdings haben 16 der 20 Kreiskommunen keinen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt – drei mehr als im Vorjahr. Und fünf Städte und Gemeinden können das geplante Defizit im Jahresabschluss nicht durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen. Im Vorjahr waren es nur zwei. „Die Kommunen stehen weiter mit dem Rücken zur Wand. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Kinderbetreuung und Soziales strapazieren die Haushalte vor Ort. Die Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich steigen nur leicht und nicht so wie versprochen. Außerdem entlasten die Zuweisungen aus den Sonderschulden des Bundes bei Investitionen, nicht jedoch bei laufenden Ausgaben. Die finanzielle Schieflage der Kommunen hält nun schon einige Jahre an und mittlerweile sind vielerorts die Rücklagen aufgebraucht. Daher sehen wir häufig massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Bund und Länder seinen gefordert, jetzt endlich auf der Ausgabeseite abzuspecken. Aber auch die Kommunen seien aufgerufen, Prioritäten zu setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen zu hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alles selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Bei der Grundsteuer B haben fünf Kommunen ihre Hebesätze erhöht, die deutlichsten Steigerungen gab es in Wildeck (+175 Prozentpunkte) und Nentershausen (+120). Wildeck liegt damit auch an der Spitze im Kreis Hersfeld-Rotenburg mit nun 600 Prozent. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Den niedrigsten Hebesatz hat weiterhin die Gemeinde Hohenroda mit 250 Prozent, gefolgt von Neuenstein mit 275 Punkten. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 372 Prozent liegt der Kreis Hersfeld-Rotenburg 24 Punkte über dem Durchschnitt des Vorjahres, aber noch deutlich unter dem Mittelwert aller hessischen Städte und Gemeinden (549 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt Hessen auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei zeigen sich im Kreis Hersfeld-Rotenburg ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Wildeck mit knapp 337 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Nentershausen (295 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Hohenroda (146 Euro) und Breitenbach (148 Euro). Der Mittelwert aller Kreiskommunen liegt bei 211 Euro, das sind elf Euro mehr als noch 2025.

Bei der Grundsteuer A haben vier Kommunen an der Steuerschraube gedreht. Steigerungen gab es in Nentershausen (+120), Cornberg (+55), Ronshausen (+60) und Niederaula (+30). Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier rufen Ronshausen mit 660 Prozent und Wildeck mit 575 Prozent die höchsten Hebesätze auf, während Hauneck die Land- und Forstwirte mit 245 Prozent weiterhin am wenigsten belastet, gefolgt von Breitenbach mit 300 Prozent. Im Durchschnitt rufen die Kreiskommunen nun einen Hebesatz von 388 Prozent auf, das sind 14 Punkte mehr als noch im Vorjahr, aber weniger als der hessische Durchschnitt (441 Prozent).

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand zu rechnen, demgegenüber nur ein geringer Ertrag stehen dürfte. Aktuell ist die neue Belastung jedoch in keiner Kommune des Kreises Hersfeld-Rotenburg ein Thema.

Bei der Gewerbesteuer haben drei Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2025 gesteigert, Erhöhungen gab es in Ronshausen (+50), Neuenstein (+15) und Rotenburg (+11). Mit nun 550 Punkten liegt Ronshausen damit weiter an der unrühmlichen Spitze im Kreis. Die niedrigste Belastung trifft die Gewerbetreibenden mit 360 Prozent in Bebra. Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen nun bei 409 Prozent (+4) und damit über dem hessischen Durchschnitt von 405 Prozent.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Im Kreis Hersfeld-Rotenburg ist die Verpackungssteuer aber nicht in der Diskussion. Auch bei dieser sogenannten Bagatellsteuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber.  So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die betroffenen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2026 keine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Kreis Hersfeld-Rotenburg weiterhin sieben Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, wiederkehrende Beiträge werden nur in Wildeck angewendet.

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