Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bleibt die Lage bei den kommunalen Finanzen schwierig. So konnten nur sechs der 20 Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen – genauso wie im Vorjahr. Und auch in diesem Jahr können mit Ronshausen und Wildeck zwei Gemeinden das geplante Defizit im Jahresabschluss nicht durch eine Entnahme aus den Rücklagen ausgleichen. Cornberg und Kirchheim verzichten 2025 erneut ganz auf die Verabschiedung eines Haushaltes.
„Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.
Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.
Die finanzielle Schieflage schlägt sich immer mehr in steigenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nieder. Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform.
„Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Zum größten Teil wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern. 19 von 20 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt, nur Niederaula ist der vom Land empfohlenen Höhe gefolgt. 13 Kommunen haben sogar 100 Punkte oder mehr auf die Empfehlung draufgeschlagen”, erklärt Kilp. Am deutlichsten haben Philippsthal (+186 Prozentpunkte) und Ludwigsau (+145) den aufkommensneutralen Orientierungswert überschritten.
Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Rotenburg (475 Prozent), Wildeck (425) und Bad Hersfeld (410) an der Spitze im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die geringsten Hebesätze haben Hohenroda (250) und Neuenstein (275) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 348 Prozent liegt der Landkreis Hersfeld-Rotenburg 104 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (244), aber immer noch deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (499 Prozent).
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