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Grundsteuerreform wird im Landkreis Kassel teuer

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Nur sieben Kommunen können ausgeglichenen Haushalt vorlegen / Bad Emstal und Bad Karlshafen können Haushaltsdefizit nicht ausgleichen / Bad Emstal, Bad Karlshafen, Reinhardshagen und Vellmar überschreiten Grundsteuer-Empfehlungen des Landes besonders deutlich / Grundsteuer C und Verpackungssteuer nur vereinzelt Thema

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Kassel haben die Städte und Gemeinden immer mehr mit finanziellen Schieflagen zu kämpfen. So können nur sieben der 28 Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen – im Vorjahr waren es noch neun Kommunen. „Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die finanzielle Schieflage schlägt sich immer mehr in steigenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nieder. Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform.

„Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Zum größten Teil wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern.

23 von 28 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt, 15 Kommunen haben 100 Punkte oder mehr auf die Empfehlung draufgeschlagen”, erklärt Kilp.

Am deutlichsten haben Bad Karlshafen (+237 Prozentpunkte), Reinhardshagen (+227), Bad Emstal (+225) und Vellmar (+222) die aufkommensneutrale Empfehlung überschritten.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Bad Emstal (950 Prozent), Bad Karlshafen (850) und Vellmar (810) an der Spitze im Landkreis Kassel. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die geringsten Hebesätze haben Hofgeismar (320) und Grebenstein (330) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 557 Prozent liegt der Landkreis Kassel 106 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (451) und deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (499 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Landkreis Kassel ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Bad Karlshafen mit rund 481 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Bad Emstal (knapp 408 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Grebenstein (rund 140 Euro) und Hofgeismar (etwa 149 Euro). Die durchschnittliche Belastung liegt im Landkreis Kassel bei knapp 268 Euro.

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Auch hier ruft Bad Emstal mit 950 Prozent den höchsten Hebesatz auf, während Hofgeismar mit rund 263 Prozent die Forst- und Landwirte am geringsten belastet.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchte die Politik bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Nach eigenen Angaben ist die Einführung der neuen Grundsteuer lediglich in Habichtswald langfristig geplant.

Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben drei Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2024 gesteigert: Kaufungen erhöhte um 100 Punkte auf 550 Prozent, Espenau um 50 Punkte auf 520 Prozent und Hofgeismar um 20 Punkte auf 400 Prozent. Die höchste Belastung müssen die Gewerbetreibenden folglich mit nun 550 Prozent in Kaufungen tragen, die niedrigste in Bad Emstal (380). Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen jetzt bei 452 Prozent (+6) und damit über dem hessischen Durchschnitt von 400 Prozent.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnte diese Frist für den Haushalt 2025 nur eine Kommune aus dem Landkreis Kassel einhalten: Schauenburg hatte im Februar 2024 einen Doppelhaushalt für 2024/2025 beschlossen, musste sich also für 2025 nicht erneut mit Haushaltsberatungen beschäftigen. Während drei weitere Kommunen ihren Haushalt immerhin noch im Dezember 2024 verabschiedet hatten, erledigten dies die restlichen 24 erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hatten Hofgeismar und Liebenau mit der Verabschiedung am 30.06.2025 die Frist mit je 212 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen. Im Durchschnitt haben die Kommunen des Landkreises Kassel den Stichtag für 2025 um 107 Tage überschritten und brauchten damit 13 Tage weniger als im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Landkreis Kassel ist die Verpackungssteuer nach eigenen Angaben nur in Lohfelden in der Diskussion. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die vor Ort ansässigen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2025 keine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Landkreis Kassel weiterhin 14 Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, in Kaufungen und Söhrewald werden wiederkehrende Beiträge erhoben, zwölf Kommunen verzichten auf die Erhebung.

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