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Mehr Haushaltsdefizite in den Main-Taunus-Kommunen

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Haushalts- und Steuerpolitik / Haushaltsplan in elf Kommunen nicht ausgeglichen / Keine Steuererhöhungen / Hebesätze ab 2025 noch nicht absehbar

Foto: lapping auf Pixabay

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Main-Taunus-Kreis zeigen, dass die finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden schwieriger geworden ist. Hatten die Main-Taunus-Kommunen die Belastungen durch Corona noch gut überstanden, so können für 2023 elf der zwölf Städte und Gemeinden keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen. Im vergangenen Jahr waren es nur sechs Städte und Gemeinden. Und dabei kann mit Eppstein in diesem Jahr eine Kommune das geplante Haushaltsdefizit auch im Jahresabschluss nicht durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Die gute Nachricht: 2023 hat keine der zwölf Kreiskommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer erhöht, bis 2026 sind auch keine Erhöhungen geplant.

„Unsere Daten zeigen, dass die Kommunen auch im Main-Taunus-Kreis enorm unter Druck stehen. Sie sind zwar erfreulich stabil durch die Pandemie gekommen und auch die Gewerbesteuereinnahmen sind in Hessen schon wieder auf Vor-Corona-Niveau. Allerdings sorgen aktuelle Herausforderungen wie die wachsende Zahl an Flüchtlingen, die Energiekrise und steigende Zinsen für erhebliche Belastungen, die sich vermehrt in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Die Städte und Gemeinden sind daher gefordert, verstärkt ihre freiwilligen Aufgaben und Standards zu hinterfragen sowie Prioritäten zu setzen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstand des hessischen Steuerzahlerbunds. „Es gilt, rechtzeitig Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, damit die kommunalen Finanzen nicht nachhaltig in Schieflage geraten. Leider führt dies in der Regel zu Steuererhöhungen, enormer Neuverschuldung oder Investitionskürzungen“, so Kilp.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde in keiner Kommune angehoben oder gesenkt. Bad Soden (632 Prozent) bleibt somit an der unrühmlichen Spitze im Main-Taunus-Kreis, dicht gefolgt von Eppstein mit 630 Prozent. Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. Am wenigsten müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiterhin mit 140 Prozent in Eschborn berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der zwölf Kreis-Kommunen bleibt bei 479 Prozent. Dieser Wert liegt knapp unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2022 bei 495 Prozent lag.

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebe-sätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. Allerdings sind die Kommunen an diese aufkommensneutralen Hebesätze nicht gebunden.

Auch bei der Grundsteuer A veränderte keine Kommune die Belastung gegenüber 2022. Die Grundsteuer A besteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Den Top-Wert erhebt weiterhin Flörsheim mit 550 Prozent. Mit Schwalbach verzichtet weiter immerhin eine Stadt vollständig auf die Erhebung dieser Steuer. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 334 Prozent bleiben die Main-Taunus-Kommunen deutlich unter dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 431 Prozent.

Keine Veränderungen gab es auch bei der Gewerbesteuer. Hier bleibt der Kreis mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 363 Prozent weiter unter dem hessischen Durchschnitt von 2022 (390 Prozent). Den geringsten Satz zahlen die Gewerbetreibenden im Kreis nach wie vor in Eschborn (330 Prozent), den höchsten in Flörsheim (395 Prozent).

Bei den Bagatellsteuern ist zu erwähnen, dass die von einigen Kommunen erhobene Wettaufwandsteuer 2022 vom Bundesverwaltungsgericht als unzulässig beschieden worden ist. Folglich müssen auch die betroffenen Städte und Gemeinden im Main-Taunus-Kreis diese Steuer abschaffen. Während Bad Soden und Hattersheim entsprechende Beschlüsse schon gefasst haben, soll dies in Flörsheim im Mai erfolgen, aus Hofheim gibt es dazu noch keine Information. Schwalbach am Taunus hat mit dem Haushalt 2023 die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer beschlossen, eine entsprechende Satzung sollte noch im März erlassen werden.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat bisher keine weitere Kommune des Main-Taunus-Kreises die umstrittene Abgabe zum Jahr 2023 gestrichen. Damit erheben weiterhin noch Hofheim und Kriftel einmalige Straßenbeiträge.

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