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Odenwald-Kommunen finanziell weiter massiv unter Druck

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik / Viele Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer / Fast alle Kommunen planen mit Haushaltsdefizit / Vielerorts weitere Belastungsverschärfungen geplant

Foto: weareaway auf Pixabay

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Odenwaldkreis zeigen, dass die finanzielle Situation für die Städte und Gemeinden nach wie vor angespannt ist. Hatten die Kreis-Kommunen schon in den vergangenen Jahren mit Haushaltsdefiziten und Steuererhöhungen zu kämpfen, können für 2023 zehn der zwölf Städte und Gemeinden keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen – eine mehr als im Vorjahr. Immerhin können alle das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Sieben Kommunen steigerten dabei ihre Hebesätze für die Grundsteuern oder die Gewerbesteuer. Auch in Zukunft drohen den Odenwälder Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weitere Belastungen: Bis 2026 planen sechs Kommunen Steuererhöhungen fest ein. „Unsere Daten zeigen, dass die Städte und Gemeinden im Odenwaldkreis enorm unter Druck stehen. Zwar sind hessischen Kommunen grundsätzlich erfreulich stabil durch die Pandemie gekommen und auch die Gewerbesteuereinnahmen sind in Hessen schon wieder auf Vor-Corona-Niveau. Allerdings sorgen Herausforderungen wie die wachsende Zahl an Flüchtlingen, die Energiekrise und steigende Zinsen für erhebliche Belastungen, die sich vermehrt in Haushaltsdefiziten und Steuererhöhungen niederschlagen. Die Städte und Gemeinden sind daher gefordert, verstärkt ihre freiwilligen Aufgaben und Standards zu hinterfragen sowie Prioritäten zu setzen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstandsmitglied des hessischen Steuerzahlerbunds. „Es gilt, rechtzeitig Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, damit die kommunalen Finanzen nicht nachhaltig in Schieflage geraten. Wie man sieht, führt dies in der Regel zu Steuererhöhungen, enormer Neuverschuldung oder Investitionskürzungen“, so Kilp.

Bei der Grundsteuer B haben sieben Kommunen den Hebesatz gegenüber dem Vorjahr angehoben – und das meist kräftig. Die stärksten Erhöhungen gab es in Brombachtal (+300 Prozentpunkte), Bad König (+150) und Fränkisch Crumbach (+150). Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter. Bad König liegt mit nun 730 Punkten an der unrühmlichen Spitze im Kreis, am wenigsten müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit 400 Prozent in Michelstadt berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der zwölf Kreis-Kommunen stieg um 74 Punkte auf nun 564 Prozent. Dieser Wert liegt deutlich über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2023 509 Prozent beträgt.

 

Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen wird dazu den Hebesatz berechnen und veröffentlichen, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. Allerdings sind die Kommunen an diese aufkommensneutralen Hebesätze nicht gebunden.

Drei Kommunen haben ihren Hebesatz der Grundsteuer A angehoben, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert. Hier erhöhte Bad König (+150) am stärksten. Die Kurstadt liegt mit nun 730 Prozent auch weiterhin an der Spitze im Kreis . Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte mit 332 Prozent in Breuberg. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 449 Prozent (+23) rangieren die Odenwald-Kommunen knapp über dem hessischen Durchschnitt von 441 Prozent.

Die Gewerbesteuer stieg in Mossautal (+20), Bad König (+10), Breuberg (+10) und Höchst (+10).Bad König liegt mit nun 405 Prozent an der Spitze des Kreises. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Brombachtal tragen, wo der Hebesatz 360 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 389 Prozent (+4) knapp unter dem hessischen Schnitt (392 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtete 2023 keine weitere Kommune im Odenwaldkreis komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen zehn Kommunen einmalige und zwei wiederkehrende Straßenbeiträge, einzig Reichelsheim verzichtet komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen.

BdSt erklärt: Was ist die Grundsteuer?

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