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Trotz Corona deutlich weniger Steuererhöhungen an der Bergstraße

Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik / Nur Mörlenbach erhöhte Grundsteuer B / Lampertheim schaffte Straßenbeiträge ab / Zwei Kommunen können geplantes Defizit nicht ausgleichen

Das Alte Rathaus in Lampertheim

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Kreis Bergstraße zeigen, dass trotz der finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie nur Lampertheim und Mörlenbach mit einem Defizit für 2021 planen, das im Jahresabschluss nicht durch Rücklagen kompensiert werden kann. Zehn Kommunen beabsichtigen, ohne Defizit auszukommen, weitere zehn können es im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Dabei dreht mit Mörlenbach nur eine Kommune an der Steuerschraube, im vergangenen Jahr waren es noch sieben. „Aktuell zeigt sich, wie wichtig es war, dass die Kommunen ihre Finanzen in den vergangenen Jahren auf gesunde Füße gestellt haben. So konnten etliche Städte und Gemeinden Rücklagen bilden, auf die sie nun zurückgreifen können“, erklärt Jochen Kilp, Kommunalexperte des hessischen Steuerzahlerbunds. „Damit wird vermieden, dass die Lasten der Pandemie durch Steuererhöhungen einseitig bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeladen werden, die Konsolidierung der letzten Jahre durch massive Neuverschuldung gefährdet und die Zukunft des Standorts durch Investitionskürzungen aufs Spiel gesetzt wird“, so Kilp.

Bei der Grundsteuer B gab es die einzige Erhöhung im Kreis: Mörlenbach hat seinen Hebesatz um 155 Prozentpunkte auf nun 595 Punkte gesteigert. Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieter. Insgesamt zeigt sich eine erhebliche Spreizung: Während Lautertal mit 1.050 Prozent nicht nur im Kreis führend ist, sondern gemeinsam mit Lorch am Rhein (Rheingau-Taunus-Kreis) auch an der unrühmlichen Spitze in ganz Hessen steht, müssen die Steuerzahler in Wald-Michelbach mit lediglich 365 Prozent kreisweit am wenigsten berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 22 Kreis-Kommunen stieg leicht, nämlich um 7 Punkte auf nun 550 Prozent. Dieser Wert liegt weit über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2020 475 Prozent betrug.

Keine Änderungen gab es bei der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert. An der Spitze im Kreis liegt weiter Neckarsteinach mit 700 Prozent. Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte nach wie vor mit 330 Prozentpunkten in Lampertheim. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 421 Prozent bleiben die Kommunen des Landkreises Bergstraße leicht über dem hessischen Vorjahres-Schnitt von 418 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer gab es ebenfalls keine Veränderungen. Lorsch liegt weiter gemeinsam mit Abtsteinach und Groß-Rohrheim mit jeweils 400 Prozent an der Spitze im Kreis. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Wald-Michelbach tragen, wo der Hebesatz 357 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 382 Prozent knapp unter dem hessischen Schnitt von 2020 (387 Prozent).

Erwähnenswert ist darüber hinaus, dass einige Kommunen im Landkreis Bergstraße auch bei den Bagatellsteuern an der Steuerschraube drehten. So hat Neckarsteinach eine Steuer auf Vergnügen der besonderen Art eingeführt, Hirschhorn erhebt nun eine Kulturförderabgabe und in Lampertheim wird eine Wettaufwandsteuer fällig. Lautertal hingegen verzichtet zukünftig auf die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise verzichtet jetzt auch Lampertheim komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit sehen nun insgesamt sechs Kommunen von der Erhebung von Straßenbeiträgen ab, fünf verlangen wiederkehrende und elf einmalige Straßenbeiträge.

BdSt erklärt: Was ist die Grundsteuer?

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