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Wenn schon Sondervermögen, dann nur für Corona-Maßnahmen!

Bund der Steuerzahler Hessen mahnt zu zielgerichteter Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen / Mittel für Nassauische Heimstätte / Wohnstadt (NHW) und weitere Projekte haben keinen eindeutigen Bezug zur Pandemie / Finanzierung aus regulären Haushalten wäre von Anfang an besser gewesen

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen fordert angesichts der Verabschiedung der jüngsten Hilfspakete aus dem Sondervermögen des Landes eine zielgerichtete und Corona-bezogene Verwendung der Mittel. „Das derzeit eingesetzte Geld stammt aus einer Rekordverschuldung, die künftige Generationen noch lange belasten wird. Deshalb muss die Politik der Versuchung widerstehen, Projekte unter dem Deckmantel von Corona zu realisieren, die man immer schon umsetzen wollte, für die man bisher aber nicht die Mittel hatte. Doch leider finanziert Schwarz-Grün aus dem Sondervermögen auch Projekte, bei denen der behauptete Bezug zur Corona-Pandemie ziemlich konstruiert wirkt“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.

So waren in einem der bisherigen Hilfspakete unter anderem 200 Millionen Euro zur Stärkung des Eigenkapitals der mehrheitlich landeseigenen Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte / Wohnstadt (NHW) enthalten. Damit soll es der Gesellschaft ermöglicht werden, ihren Wohnungsbestand verstärkt energetisch zu sanieren. „Die Stärkung der NHW kann ein berechtigtes politisches Anliegen sein. Allerdings ergibt sich hierfür keine überzeugende Rechtfertigung aus der Corona-Pandemie und damit zur Finanzierung aus dem Sondervermögen“, so Papendick. In den bisher verabschiedeten Hilfspaketen aus dem Sondervermögen fänden sich noch weitere Projekte, die zwar volkswirtschaftlich oder politisch sinnvoll sein mögen, jedoch keinen unmittelbaren Bezug zu Corona haben, wie z.B. die energetische Ertüchtigung in den Forsthäusern von HessenForst oder die Finanzierung mehrerer Digitalisierungsvorhaben. Teilweise hätten die Pandemie und die daraus resultierenden Herausforderungen die bisherigen Defizite lediglich offengelegt, aber nicht verursacht.

Der BdSt Hessen hat die Einrichtung des Sondervermögens von Beginn an kritisch gesehen. Zum einen, weil für die Einrichtung die Schuldenbremse ausgehöhlt wurde, zum anderen, weil die Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie aus Sicht der Steuerzahlerorganisation auch im Rahmen der regulären Haushalte finanziert werden könnten. „Unsere Befürchtung aus dem Sommer, nach der das Sondervermögen als Schattenhaushalt zumindest auch zur Finanzierung Corona-fremder Projekte genutzt werden könnte, bestätigt sich nun offenbar. Wir fordern die Landespolitik erneut auf, die Mittel aus dem Sondervermögen sehr zielgenau für Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und von deren direkten Auswirkungen zu verwenden“, so Papendick.

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