Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Vogelsbergkreis zeigen, dass sich die Situation nach den Belastungen durch die Pandemie langsam stabilisiert. So planen für 2022 immerhin neun Kommunen ohne Defizit, zwei mehr als im Vorjahr. Mit Ausnahme von Kirtorf können alle übrigen Städte und Gemeinden das geplante Defizit im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Dafür erhöhten 2022 drei Kommunen die Grund- und/oder Gewerbesteuern, im Vorjahr waren es noch vier. „Die Erfahrungen aus der Pandemie haben gezeigt, wie wichtig es ist, die kommunalen Finanzen in guten Zeiten mit hohen Steuereinnahmen auf gesunde Füße zu stellen und so Vorsorge für Krisen zu treffen. Schließlich warten mit dem Krieg in der Ukraine, den Auswirkungen auch auf die deutsche Wirtschaft und den zu erwartenden Flüchtlingen die nächsten Herausforderungen für die Haushalte der Städte und Gemeinden“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. „Daher müssen die kommunalen Finanzen dauerhaft krisenfest gemacht werden. Nur so können wir vermeiden, dass die Lasten durch Steuererhöhungen einseitig den Bürgerinnen und Bürgern aufgehalst, die Konsolidierungserfolge der jüngeren Vergangenheit durch enorme Neuverschuldung gefährdet werden und die Standortqualität durch Investitionskürzungen leidet“, so Papendick.
Finanzlage der Vogelsberg-Kommunen festigt sich
Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik / Weniger Erhöhungen bei Grundsteuern und Gewerbesteuer als im Vorjahr / Mehr Kommunen kommen ohne Rücklagen aus / Massive Erhöhungen in Grebenhain
Die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird und über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter trifft, wurde 2022 in Grebenhain (+291 Prozentpunkte) und Schlitz (+30) angehoben. An der unrühmlichen Spitze im Vogelsbergkreis steht nach wie vor Schotten mit 687 Prozent. Am wenigsten müssen die Steuerpflichtigen mit je 365 Prozent in Freiensteinau, Gemünden (Felda), Herbstein und Wartenberg berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 19 Kreis-Kommunen stieg um siebzehn Punkte auf nun 451 Prozent. Dieser Wert liegt aber nach wie vor unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2021 bei 481 Prozent lag.
Bei der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert, steigerten ebenfalls Grebenhain (+291) und Schlitz (+60) ihren Hebesatz. Mit 687 Prozent bleibt Schotten weiter an der Spitze aller Kommunen im Vogelsberg. Freiensteinau und Wartenberg haben mit je 332 Prozent kreisweit die niedrigsten Hebesätze bei der Grundsteuer A. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 445 Prozent (achtzehn Punkte mehr als im Vorjahr) liegen die Kreiskommunen weiter über dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 422 Punkten.
Bei der Gewerbesteuer nahm mit Schotten (+20) nur eine Kommune eine Erhöhung vor. Weiter Kreis-Spitzenreiter ist Schwalmtal mit 457 Punkten, den geringsten Satz erheben Freiensteinau und Wartenberg mit je 357 Prozent. Der Kreis liegt mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 392 Prozent (+1 im Vergleich zum Vorjahr) knapp über dem hessischen Durchschnitt von 2021 (387 Prozent).
Erwähnenswert ist darüber hinaus, dass einige Vogelsberg-Kommunen auch bei den Bagatellsteuern Erhöhungen vorgenommen haben. So steigerten mit Grebenau, Romrod und Schwalmtal gleich drei Kommunen die Hundesteuer. Gemünden (Felda) führte zudem eine Spielapparatesteuer ein.
Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat 2022 keine weitere Kommunen die Straßenbeiträge gestrichen. Damit verzichten weiterhin acht Kommunen des Vogelsbergkreises auf die Erhebung von Straßenbeiträgen, elf verlangen einmalige Beiträge.
- Download: Tabelle und Diagramm mit allen Hebe- und Steuersätzen im Vogelsbergkreis 2022
- Kommunalsteueranalysen der hessischen Landkreise 2017-2022
- Positionen des BdSt Hessen, u.a. zu Straßenbeiträgen und Bagatellsteuern