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Hessens Großstädte verzichten 2020 auf Steuererhöhungen – Was ändert Corona-Krise?

BdSt Hessen beleuchtet kommunale Steuerpolitik / Kreisfreie Städte mit konstanter Belastung / Hohe Grundsteuer B verteuert Wohnen im Ballungsraum zusätzlich / Nur Frankfurt plante mit defizitärem Haushalt / Stadt Kassel schaffte Straßenbeiträge ab

Laut der der jährlichen Kommunalsteueranalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen hat sich die Steuerbelastung in den kreisfreien Städten Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden 2020 bislang nicht verändert. Mit einem Haushaltsdefizit plant Stand jetzt nur Frankfurt. Doch die Corona-Krise könnte das ändern: „Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Auswirkungen der Pandemie auch für die Kommunen verheerend sein werden. Es wird vermutlich Jahre dauern, bis die Städte wieder da sind, wo sie jetzt stehen. Klar ist auch: Mit soliden Finanzen können Kommunen der Krise besser entgegentreten als mit ohnehin schon klammen Kassen“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. Deshalb sehe der Verband seine Analyse als Bestandsaufnahme, um spätere Schritte der Städte besser einordnen zu können.

Bei der Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird, gab es bislang keine Veränderung gegenüber 2019. Die kreisfreien Städte verlangen im Schnitt 602 Prozent und damit deutlich mehr als der Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2019 bei 460 Punkten lag. Nach wie vor die höchste Belastung trifft die Bürger in Offenbach mit 995 Prozent, damit liegt Offenbach immer noch auf Platz zwei aller Kommunen in Hessen. Am wenigsten müssen die Steuerzahler mit 490 Prozent in Kassel berappen – trotzdem mehr als der hessische Durchschnitt. Weil die Grundsteuer B über die Nebenkosten auch auf die Mieter umgelegt werden kann, wird das ohnehin schon teure Wohnen im Ballungsraum durch das hohe Grundsteuer-B-Niveau noch zusätzlich verteuert.

Auch bei der Grundsteuer A hat keine Kommune ihren Hebesatz erhöht. Damit liegt Kassel mit 450 Prozent weiter an der Spitze der fünf Großstädte. Die Grundsteuer A besteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Den niedrigsten Hebesatz zahlen Land- und Forstwirte mit 175 Prozent in Frankfurt. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 294 Prozent bleiben die Großstädte weiterhin deutlich unter dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 408 Punkten. Die Einnahmen durch die Grundsteuer A spielen in den kreisfreien Städten eine eher untergeordnete Rolle. So fallen weniger als 2 Prozent aller Einnahmen aus der Grundsteuer A an die Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern, während es bei der Grundsteuer B etwa 33 Prozent und bei der Gewerbesteuer sogar 39 Prozent sind1.

Bei der Gewerbesteuer wiederum liegen die fünf größten hessischen Kommunen mit durchschnittlich 450 Prozent über dem Landes-Durchschnitt von 2019 (385 Prozent). Hier zeigen sich die Großstädte bei den Hebesätzen sehr homogen. Weiterhin an der Spitze der kreisfreien Städte bei der Gewerbesteuer liegt Frankfurt mit 460 Prozent, während die Gewerbetreibenden in Kassel und Offenbach am anderen Ende der Rangliste mit je 440 Prozent nur etwas weniger zur Kasse gebeten werden.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, die Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise hat mit Kassel eine weitere der kreisfreien Städte die Erhebung von Straßenbeiträgen komplett gestrichen. Damit verzichten nun Frankfurt, Kassel und Wiesbaden vollständig auf Straßenbeiträge, Darmstadt und Offenbach erheben einmalige Beiträge.

1 Auf Basis der Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamts für 2019.

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