Bitte geben Sie den Suchbegriff in die Suchbox ein und drücken Sie anschließend ENTER

Massive Grundsteuererhöhungen im Odenwald

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Ge-meinden / Nur zwei Kommunen ohne Haushaltsdefizit / Sieben Steigerungen bei der Grundsteuer B / Mossautal mit hessenweit zweitgrößter Erhöhung bei Grundsteuer B

Foto: micha22g auf Pixabay

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen steigt die Belastung aus der Grundsteuer B im Odenwaldkreis weiter an. So erhöhten sieben der zwölf Kreiskommunen ihre Hebesätze, die Steigerungen waren teils erheblich.

Hintergrund dafür dürfte die fortwährend angespannte Haushaltslage sein. Für 2026 konnten mit Fränkisch-Crumbach und Mossautal nur zwei Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen – zwei weniger als noch im Vorjahr. Immerhin können alle Städte und Gemeinden das geplante Defizit im Jahresabschluss durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen.

„Die Kommunen stehen weiter mit dem Rücken zur Wand. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Kinderbetreuung und Soziales strapazieren die Haushalte vor Ort.

Die Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich steigen nur leicht und nicht so wie versprochen. Außerdem entlasten die Zuweisungen aus den Sonderschulden des Bundes bei Investitionen, nicht jedoch bei laufenden Ausgaben. Die finanzielle Schieflage der Kommunen hält nun schon einige Jahre an und mittlerweile sind vielerorts die Rücklagen aufgebraucht. Daher sehen wir häufig massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Bund und Länder seinen gefordert, jetzt endlich auf der Ausgabenseite abzuspecken. Aber auch die Kommunen seien aufgerufen, Prioritäten zu setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen zu hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alles selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Bei der Grundsteuer B haben sieben Kommunen ihre Hebesätze erhöht, die größten Steigerungen gab es in Mossautal (+655 Prozentpunkte), Brombachtal (+260) und Brensbach (+244). Bei der Steigerung der Prozentpunkte liegt Mossautal damit hessenweit auf Platz 2, nur Hofheim hat 2026 eine noch größere Erhöhung beschlossen (+886). Brombachtal liegt mit nun 1.175 Prozent an der Spitze im Odenwaldkreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Den niedrigsten Hebesatz hat Oberzent mit 460 Prozent. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 737 Prozent liegt der Odenwaldkreis 148 Punkte über dem Durchschnitt des Vorjahres und 192 Punkte über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (549).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt Hessen auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei zeigen sich im Odenwaldkreis ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Mossautal mit 502 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Brombachtal (475 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Höchst (210 Euro) und Michelstadt (223 Euro). Der Mittelwert aller Kreiskommunen liegt bei 286 Euro, 22 Euro mehr als noch 2025, und über dem hessischen Durchschnitt (259).

Auch bei den Hebesätzen der Grundsteuer A haben die Kommunen an der Steuerschraube gedreht, es gab insgesamt drei Erhöhungen. Die deutlichste Steigerung gab es in Höchst (+140). Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Brombachtal hat mit 520 Prozent weiterhin den höchsten Hebesatz, während Breuberg mit 145 Prozent die geringste Belastung aufruft. Im Durchschnitt verlangen die Kreiskommunen einen Hebesatz von 366 Prozent, das sind 27 Punkte mehr im Vergleich zum Vorjahr. Damit liegen die Kommunen des Landkreises weiterhin unter dem hessischen Durchschnitt (441 Prozent).

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand zu rechnen, demgegenüber nur ein geringer Ertrag stehen dürfte. Im Odenwaldkreis hat bislang keine Kommune die Einführung der Grundsteuer C beschlossen.

Bei der Gewerbesteuer hat mit Höchst nur eine Gemeinde ihren Hebesatz gegenüber 2025 gesteigert (+10). Mit 405 Prozent liegt Bad König weiterhin auf dem Spitzenplatz im Odenwaldkreis. Die niedrigste Belastung trifft die Gewerbetreibenden in Michelstadt und Lützelbach mit je 390 Prozent. Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen nun bei 398 Prozent (+1) und damit knapp unter dem hessischen Durchschnitt von 405 Prozent.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Im Odenwaldkreis ist die Verpackungssteuer aktuell aber kein Thema. Auch bei dieser sogenannten Bagatellsteuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber.  So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die betroffenen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2026 keine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Odenwaldkreis weiterhin neun Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, zwei Kommunen wenden wiederkehrende Beiträge an – lediglich Reichelsheim verzichtet komplett auf die Beiträge.

Weitere Meldungen