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Grundsteuer steigt im Kreis Bergstraße kräftig

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Fast alle Städte und Gemeinden mit Haushaltsdefizit / Bensheim kann Defizit nicht ausgleichen / Acht Erhöhungen bei der Grundsteuer B / Fünf Kommunen erhöhten Gewerbesteuer

Foto: Christopher Winkler auf Pixabay

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen steigt die Belastung aus der Grundsteuer B im Landkreis Bergstraße massiv an. So erhöhten acht der 22 Kreiskommunen ihre Hebesätze, die Steigerungen waren teilweise massiv. Außerdem erhöhten fünf Städte und Gemeinden die Hebesätze bei der Gewerbesteuer.

Hintergrund dafür dürfte die fortwährend angespannte Haushaltslage sein. 2026 können nur vier Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen – eine weniger als im Vorjahr. Und auch dieses Jahr kann Bensheim wiederholt das geplante Defizit im Jahresabschluss nicht durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen. „Die Kommunen stehen weiter mit dem Rücken zur Wand. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Kinderbetreuung und Soziales strapazieren die Haushalte vor Ort. Die Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich steigen nur leicht und nicht so wie versprochen. Außerdem entlasten die Zuweisungen aus den Sonderschulden des Bundes bei Investitionen, nicht jedoch bei laufenden Ausgaben. Die finanzielle Schieflage der Kommunen hält nun schon einige Jahre an und mittlerweile sind vielerorts die Rücklagen aufgebraucht. Daher sehen wir häufig massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Bund und Länder seien gefordert, jetzt endlich auf der Ausgabenseite abzuspecken. Aber auch die Kommunen seien aufgerufen, Prioritäten zu setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen zu hinterfragen.

Nicht jede Kommune müsse alles selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Bei der Grundsteuer B haben acht Kommunen ihre Hebesätze erhöht, die größte Steigerung gab es in Lautertal um 300 Prozentpunkte. Auch Birkenau (+295) und Lindenfels (+260) haben ihre Hebesätze massiv angehoben. Damit liegt Lindenfels mit nun 1.250 Prozent auch an der Spitze im Landkreis Bergstraße, gefolgt von Bensheim (1.000 Prozent). Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die niedrigsten Hebesätze haben die Stadt Heppenheim mit 330 Punkten und die Gemeinde Wald-Michelbach mit 365 Prozentpunkten. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 640 Prozent liegt der Landkreis Bergstraße 67 Punkte über dem Durchschnitt des Vorjahres und deutlich über dem aktuellen Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (549).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt Hessen auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei zeigen sich im Landkreis Bergstraße ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Lindenfels mit 476 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Bensheim (394 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Heppenheim (130 Euro) und Gorxheimertal (133 Euro). Der Mittelwert aller Kreiskommunen liegt bei 259 Euro, 37 Euro mehr als noch 2025, und genau auf dem hessischen Durchschnitt (259).

Auch bei den Hebesätzen der Grundsteuer A haben die Kommunen an der Steuerschraube gedreht, es erfolgten insgesamt vier Erhöhungen. Die deutlichste Steigerung gab es hier ebenfalls in Lautertal (+540), gefolgt von Bensheim (+431). Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Lautertal hat mit nun 950 Prozent auch den höchsten Hebesatz im Landkreis Bergstraße, während Birkenau mit 277 Prozent die geringste Belastung aufruft. Im Durchschnitt rufen die Kreiskommunen einen Hebesatz von 471 Prozent auf, das sind 54 Punkte mehr als im Vorjahr. Damit liegen die Kommunen des Landkreises weiterhin über dem hessischen Durchschnitt (441 Prozent).

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand zu rechnen, demgegenüber nur ein geringer Ertrag stehen dürfte. Im Landkreis Bergstraße hat bisher keine Stadt oder Gemeinde die neue Grundsteuer C geplant oder eingeführt.

Bei der Gewerbesteuer haben fünf Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2025 gesteigert, die deutlichste Erhöhung gab es in Wald-Michelbach (+24). Lorsch liegt also weiterhin mit 420 Prozent  bei der Gewerbesteuer auf dem unrühmlichen Spitzenplatz im Landkreis Bergstraße. Die niedrigste Belastung trifft die Gewerbetreibenden in Heppenheim mit 360 Prozent. Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen nun bei 391 Prozent (+4) und damit weiter unter dem hessischen Durchschnitt von 405 Prozent.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. In den Städten und Gemeinden im Landkreis Bergstraße ist die Verpackungssteuer aktuell kein Thema. Auch bei dieser sogenannten Bagatellsteuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber.  So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die betroffenen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2026 keine weitere Kommune vollständig auf die Erhebung der Beiträge. Damit werden weiterhin in acht Kommunen einmalige Beiträge erhoben, wiederkehrende Beiträge kommen drei Mal zum Einsatz.

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