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Die Hälfte der Odenwald-Kommunen erhöhte schon vor Corona Steuern

Teilweise erhebliche Erhöhungen bei Grundsteuer A und B / Moderate Erhöhungen bei Gewerbesteuer / Nur ein Haushalt defizitär / Reichelsheim schaffte Straßenbeiträge ab

Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalsteueranalyse des BdSt Hessen im Odenwaldkreis zeigen teilweise massive Erhöhungen. So sahen sechs Städte und Gemeinden und damit die Hälfte der Kommunen des Landkreises im Zuge ihrer Haushaltsverabschiedungen Steigerungen bei den kommunalen Steuern vor. Allerdings wurde die Mehrzahl der Haushalte noch vor Beginn der Corona-Pandemie beschlossen. „In der aktuellen Situation zeigt sich, wie wichtig es ist, dass die Kommunen bei den Finanzen ihre Hausaufgaben machen. Kommunen mit soliden Finanzen können den aktuellen Herausforderungen besser entgegentreten als solche mit ohnehin schon klammen Kassen. Besonders erfreulich ist, dass die fusionierte Stadt Oberzent auch dieses Jahr ohne Erhöhungen auskam und einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnte. Dies zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar von dem Zusammenschluss profitieren“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. Schon jetzt sei abzusehen, dass die finanziellen Auswirkungen der Pandemie die hessischen Städte und Gemeinden finanziell erheblich belasten werden. Es werde sich nun umso stärker rächen, wenn Kommunen notwendige Schritte zur Gesundung der Finanzen versäumt hätten.

Bei der Grundsteuer B haben fünf Kommunen ihre Hebesätze gegenüber dem Vorjahr angehoben. Die stärksten Steigerungen treffen die Bürgerinnen und Bürger in Reichelsheim (+110) und Bad König (+90 Prozentpunkte). Die Grundsteuer B wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und trifft über die Nebenkosten auch Mieter. Bad König setzte sich mit nun 580 Prozent an die unrühmliche Spitze im Kreis, am wenigsten müssen die Steuerzahler mit je 365 Prozent in Mossautal und Oberzent berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der zwölf Kreis-Kommunen stieg um stolze 30 Punkte auf nun 449 Prozent. Dieser Wert liegt nur noch knapp unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2019 460 Prozent betrug.

Mit Bad König (+90), Lützelbach (+50) und Brombachtal (+25) erhöhten drei Kommunen ihren Hebesatz bei der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert. Hier baute die Kurstadt Bad König mit nun 580 Prozent ihren Vorsprung an der Spitze aller Kommunen im Kreis weiter aus. Den niedrigsten Hebesatz zahlen die Land- und Forstwirte mit je 332 Prozent in Breuberg und Mossautal. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 404 Prozent bleiben die Kommunen des Odenwaldkreises knapp unter dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 408 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer haben fünf Kommunen zugeschlagen, wenn auch mit moderaten Erhöhungen. Die kräftigste Steigerung gab es in Lützelbach (+15) auf nun 380 Prozent, an der Spitze im Kreis liegt weiterhin Erbach mit 400 Prozent. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Mossautal tragen, wo der Hebesatz 357 Prozent beträgt. Der Kreis bleibt mit durchschnittlichen 379 Prozent weiter knapp unter dem hessischen Schnitt von 2019 (385 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, die Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise kippte 2020 mit Reichelsheim immerhin die erste Kreiskommune die Erhebung von Straßenbeiträgen vollständig. Leider jedoch ging dies mit einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer B einher. Nun erheben noch elf Kommunen einmalige Straßenbeiträge, allerdings prüft Brensbach die Einführung eines wiederkehrenden Beitrags.

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