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Fast alle kommunalen Haushalte im Lahn-Dill-Kreis mit Defizit

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Nur Bischoffen und Wetzlar konnten ausgeglichenen Haushalt vorlegen / Dillenburg kann Haushaltsdefizit nicht ausgleichen / Siegbach und Dietzhölztal überschritten Grundsteuer-Empfehlungen des Landes besonders deutlich / Grundsteuer C in vier Kommunen auf der Agenda / Verpackungssteuer kein Thema / Dietzhölztal verzichtet auf Straßenbeiträge

Foto: Peetrix auf pixabay

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Lahn-Dill-Kreis zeigt sich eine deutliche Schieflage bei den kommunalen Finanzen. So konnten mit Bischoffen und Wetzlar nur zwei der 25 Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen – eine weniger als noch im Vorjahr. Und in diesem Jahr kann mit Dillenburg eine Gemeinde das geplante Defizit im Jahresabschluss nicht durch eine Entnahme aus den Rücklagen ausgleichen. „Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die finanzielle Schieflage schlägt sich immer mehr in steigenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nieder. Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform.

„Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Zum größten Teil wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern.

16 von 23 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt.

Am deutlichsten haben Siegbach (+171 Punkte) und Dietzhölztal (+113) den aufkommensneutralen Orientierungswert überschritten.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Wetzlar (760 Prozent), Aßlar (550) und Hüttenberg (512) an der Spitze im Lahn-Dill-Kreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die geringsten Hebesätze haben Greifenstein (200) und Driedorf (210) beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 344 Prozent liegt der Lahn-Dill-Kreis 40 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (304), aber deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (499 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Lahn-Dill-Kreis ebenfalls Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Greifenstein und Leun (jeweils knapp 108 Euro) im Schnitt pro Kopf am wenigsten tragen. Die höchste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Wetzlar (rund 323 Euro) und Aßlar (etwa 221 Euro). Über den gesamten Landkreis gesehen, liegt die durchschnittliche Belastung bei knapp 156 Euro.

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Diese Steuer wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier ruft Wetzlar mit 420 Prozent den höchsten Hebesatz auf, während Ehringshausen komplett auf die Belastung für Forst- und Landwirte verzichtet.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchten die politisch Verantwortlichen bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Nach Angaben der Kommunen ist die Einführung der neuen Grundsteuer C aktuell in Bischoffen beschlossen, in Aßlar und Schöffengrund wird sie geprüft, in Driedorf ist sie eventuell geplant.

Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben vier Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2024 angehoben. Die stärkste Steigerung gab es in Lahnau um 42 Punkte. Mit 427 Prozent liegt Leun weiter an der Spitze im Landkreis. Die niedrigste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Haiger tragen (355). Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen jetzt bei 384 Prozent (+5) und damit unter dem hessischen Durchschnitt von 400 Prozent.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnten diese Frist für den Haushalt 2025 nur drei Kommunen aus dem Lahn-Dill-Kreis einhalten: Bischoffen und Mittenaar hatten am 25.11.2024 den Haushalt für 2025 beschlossen, Solms hatte am 26.11.2024 nachgezogen. Während zehn Kommunen das Zahlenwerk immerhin noch im Dezember 2024 verabschiedet hatten, erledigten dies die restlichen zehn Kommunen erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hat Sinn die Frist mit der Verabschiedung am 21.10.2025 mit 326 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen. Im Durchschnitt haben die Kommunen des Lahn-Dill-Kreises den Stichtag für 2025 um 59 Tage überschritten und brauchten damit 33 Tage länger als im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen Überschreitung. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Lahn-Dill-Kreis ist die Verpackungssteuer nach Angaben der Kommunen aktuell kein Thema. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die vor Ort ansässigen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Erfreulicherweise hat 2025 mit Dietzhölztal eine weitere Kommune auf die Erhebung der Beiträge verzichtet. Gleichzeitig hat Leun jedoch wiederkehrende Beiträge eingeführt. Damit verlangen im Lahn-Dill-Kreis noch zehn Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, in sechs werden wiederkehrende Beiträge erhoben, sieben Kommunen verzichten auf die Erhebung.

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