Bitte geben Sie den Suchbegriff in die Suchbox ein und drücken Sie anschließend ENTER

Fast alle kommunalen Haushalte im Werra-Meißner-Kreis mit Defizit

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Nur Berkatal und Sontra konnten ausgeglichenen Haushalt vorlegen / Großalmerode, Neu-Eichenberg, Ringgau und Weißenborn können Haushaltsdefizit nicht ausgleichen / Wanfried, Witzenhausen und Großalmerode überschritten Grundsteuer-Empfehlungen des Landes besonders deutlich / Ringgau unterschreitet Grundsteuer-Empfehlung als einzige Kommune / Wehretal senkt Gewerbesteuer / Witzenhausen führt Zweitwohnungssteuer ein

markus11 auf Pixabay

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Werra-Meißner-Kreis zeigt sich eine deutliche Schieflage bei den kommunalen Finanzen. So konnten mit Berkatal und Sontra nur zwei der 16 Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen – eine weniger als noch im Vorjahr. Und in diesem Jahr können mit Großalmerode, Neu-Eichenberg, Ringgau und Weißenborn gleich vier Kommunen das geplante Defizit im Jahresabschluss nicht durch eine Entnahme aus den Rücklagen ausgleichen.

„Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Immer neue Aufgaben und steigende Kosten fressen die gestiegenen Steuereinnahmen mehr als auf. Das Land Hessen ist gefordert, die finanzielle Ausstattung der Kommunen endlich zu verbessern. Sonst drohen weitere massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren sowie Kürzungen bei wichtigen Investitionen oder eine deutlich höhere Verschuldung der Kommunen“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Aber auch die Kommunen seien gefordert, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu müssten sie Prioritäten setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Die finanzielle Schieflage schlägt sich immer mehr in steigenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nieder. Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Kommunen zum 1.1.2025 neue Hebesätze beschließen, dazu hatte das Land Hessen für jede Stadt oder Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet und veröffentlicht. Mit diesem Hebesatz sollten die Kommunen genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024, also vor der Reform.

„Wovor wir immer gewarnt haben, ist mancherorts nun bittere Realität: Zum größten Teil wurden die Hebesätze nicht aufkommensneutral umgestellt, sondern überproportional angehoben, um die Einnahmeseite zu verbessern.

15 der 16 Kreiskommunen haben einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über dem vom Land berechneten aufkommensneutralen Wert liegt“, erklärt Kilp.

Nur in Ringgau (-4) wurde ein Hebesatz bestimmt, der niedriger ist. Am deutlichsten haben Wanfried (+216 Punkte), Witzenhausen (+194) und Großalmerode (+163) den aufkommensneutralen Orientierungswert überschritten.

Bei der Grundsteuer B liegen nach der Reform Bad Sooden-Allendorf (655 Prozent), Witzenhausen (555) und Wanfried (550) an der Spitze im Werra-Meißner-Kreis. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Die geringsten Hebesätze haben mit jeweils 320 Prozent fünf Kommunen beschlossen. Mit einem Hebesatz-Schnitt von 406 Prozent liegt der Werra-Meißner-Kreis 83 Punkte über der durchschnittlichen aufkommensneutralen Empfehlung des Landes für den Kreis (323), aber deutlich unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden (499 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei ergeben sich im Werra-Meißner-Kreis ebenfalls Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Herleshausen (rund 170 Euro) und Weißenborn (knapp 171 Euro) im Schnitt pro Kopf am wenigsten tragen. Die höchste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Bad Sooden-Allendorf (rund 323 Euro) und Witzenhausen (knapp 307 Euro). Über den gesamten Landkreis gesehen, liegt die durchschnittliche Belastung bei etwa 218 Euro.

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A mussten die Kommunen zum 1.1.2025 neu festlegen. Diese Steuer wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier ruft Neu-Eichenberg mit 700 Prozent den höchsten Hebesatz auf, während in Hessisch-Lichtenau die Belastung für Forst- und Landwirte mit 280 Prozent am geringsten ist.

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Damit möchten die politisch Verantwortlichen bewirken, dass baureife Grundstücke verstärkt bebaut werden und nicht brach liegen oder damit spekuliert wird. Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und zahlreichen Klagen zu rechnen. Demgegenüber dürften die Erträge aus der neuen Steuer gering sein und auch die erwünschte Lenkungswirkung dürfte mit der Grundsteuer C nicht erzielt werden. Nach Angaben der Kommunen ist die Einführung der neuen Grundsteuer C aktuell in keiner Kommune ein Thema.

Bei der Gewerbesteuer, die zum Jahreswechsel nicht reformiert wurde, haben zwei Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2024 angehoben: Herleshausen erhöhte um 20 Punkte, Hessisch-Lichtenau um 10 Punkte. Wehretal hingegen senkte den Hebesatz um 20 Punkte. Mit 480 Prozent liegt Ringgau weiter an der Spitze im Landkreis. Die niedrigste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in sieben Kommunen mit jeweils 400 Prozent tragen. Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen weiter bei 419 Prozent und damit über dem hessischen Durchschnitt von 400 Prozent.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass die Städte und Gemeinden ihre Haushaltspläne im jeweiligen Vorjahr verabschieden und der Aufsichtsbehörde bis zum 30.11. zur Genehmigung vorlegen sollen. Wie die BdSt-Kommunalfinanzanalyse zeigt, konnte diese Frist für den Haushalt 2025 keine Kommune aus dem Werra-Meißner-Kreis einhalten. Während Witzenhausen das Zahlenwerk immerhin noch im Dezember 2024 verabschiedet hatte, erledigten dies die restlichen 15 Kommunen erst im laufenden Haushaltsjahr. Dabei hat Weißenborn die Frist mit der Verabschiedung am 13.11.2025 mit 348 Tagen Verzögerung am deutlichsten gerissen. Im Durchschnitt haben die Kommunen des Werra-Meißner-Kreises den Stichtag für 2025 um 115 Tage überschritten und brauchten damit einen Tag länger als im Vorjahr. Der hessenweite Durchschnitt lag 2024 bei 70 Tagen Überschreitung. Als Gründe für die Verzögerung führen die Kommunen vornehmlich an, dass der Finanzplanungserlass des Landes zu spät ergehe, die Finanzsituation der Kommunen immer angespannter werde, was zu längerer Beratung über schmerzhafte Einschnitte durch die Kommunalpolitik führe, und schließlich eine schwierige Personalsituation in den Kommunalverwaltungen.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Nachdem die baden-württembergische Stadt Tübingen diese Steuer 2022 eingeführt und dafür vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2025 grünes Licht bekommen hat, denken weitere Städte über eine Einführung nach – auch in Hessen. Im Werra-Meißner-Kreis ist die Verpackungssteuer nach Angaben der Kommunen aktuell kein Thema. Auch bei dieser zusätzlichen Steuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber. Die Verpackungssteuer gehört daher zu den sogenannten Bagatellsteuern. So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die vor Ort ansässigen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Trotzdem sind die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Werra-Meißner-Kreis von einer neuen Bagatellsteuer betroffen: Witzenhausen führte eine Zweitwohnungssteuer ein, keine andere Kreiskommune erhebt diese Steuer bisher.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat 2025 keine weitere Kommune auf die Erhebung der Beiträge verzichtet. Damit verlangen im Werra-Meißner-Kreis weiterhin sechs Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, in zwei werden wiederkehrende Beiträge erhoben, acht Kommunen verzichten auf die Erhebung.

Weitere Meldungen