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Kommunale Finanzen auch im Kreis Fulda weiter unter Druck

Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Acht Kommunen erhöhten Grundsteuer B / Eichenzell senkt Grundsteuer B / Rasdorf hat mit den niedrigsten Hebesatz in ganz Hessen / Nur vier Kommunen legen ausgeglichenen Haushalt vor

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen ist die Belastung aus der Grundsteuer B im Kreis Fulda vielerorts deutlich gestiegen. So erhöhten gleich acht der 23 Kreiskommunen ihre Hebesätze. Auch die Gewerbesteuer steigerten sechs Städte und Gemeinden.

Hintergrund dürfte die fortwährend angespannte Haushaltslage sein. Für 2026 haben 19 der 23 Kreiskommunen keinen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Immerhin können alle Gemeinden das geplante Defizit im Jahresabschluss durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgleichen. „Die Kommunen stehen weiter mit dem Rücken zur Wand. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Kinderbetreuung und Soziales strapazieren die Haushalte vor Ort. Die Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich steigen nur leicht und nicht so wie versprochen. Außerdem entlasten die Zuweisungen aus den Sonderschulden des Bundes bei Investitionen, nicht jedoch bei laufenden Ausgaben. Die finanzielle Schieflage der Kommunen hält nun schon einige Jahre an und mittlerweile sind vielerorts die Rücklagen aufgebraucht. Daher sehen wir häufig massive Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuern und Gebühren“, so Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund. Bund und Länder seinen gefordert, jetzt endlich auf der Ausgabeseite abzuspecken. Aber auch die Kommunen seien aufgerufen, Prioritäten zu setzen sowie ihre freiwilligen Standards und Leistungen zu hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alles selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.

Bei der Grundsteuer B haben acht Kommunen ihre Hebesätze erhöht, die deutlichsten Steigerungen gab es in Hosenfeld (+110 Prozentpunkte), Großenlüder und Tann (jeweils +80). An der Spitze im Kreis Fulda liegen Bad Salzschlirf mit 795 Prozent und Gersfeld mit 450 Prozent. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Da sie über die Nebenkosten auch auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann, trifft sie alle Bürgerinnen und Bürger. Mit Eichenzell hat eine Kommune sogar ihren Hebesatz gesenkt, um 50 Punkte auf nun 320 Prozent.

Den niedrigsten Hebesatz hat weiterhin die Gemeinde Rasdorf, die gemeinsam mit Beselich (Kreis Limburg-Weilburg) mit 167 Prozent auch den niedrigsten Hebesatz in ganz Hessen ausweist.

Mit einem Hebesatz-Schnitt von 331 Prozent liegt der Kreis Fulda 20 Punkte über dem Durchschnitt des Vorjahres, aber noch deutlich unter dem Mittelwert aller hessischen Städte und Gemeinden (549 Prozent).

Neben der reinen Höhe des Hebesatzes hat der BdSt Hessen auch die Grundsteuer-Belastung pro Kopf erhoben. Dabei zeigen sich im Kreis Fulda ebenfalls große Unterschiede. So müssen die Bürgerinnen und Bürger in Bad Salzschlirf mit 320 Euro pro Kopf im Schnitt am meisten tragen, gefolgt von Gersfeld (219 Euro). Die niedrigste Pro-Kopf-Belastung ergibt sich in Rasdorf (91 Euro) und Hünfeld (102 Euro). Der Mittelwert aller Kreiskommunen liegt bei 154 Euro, das sind sieben Euro mehr als noch 2025.

Bei der Grundsteuer A haben vier Kommunen an der Steuerschraube gedreht. Steigerungen gab es in Eichenzell (+90), Künzell (+65) und Tann (+45). Mit Poppenhausen hat zumindest auch hier eine Kommune den Hebesatz gesenkt (-30). Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Hier rufen Bad Salzschlirf mit 600 Prozent und Eichenzell mit 410 Prozent die höchsten Hebesätze auf, während Fulda die Land- und Forstwirte mit 144 Prozent weiterhin am wenigsten belastet. Anschließend folgen Hilders mit 200 und Hosenfeld mit 215 Prozent. Im Durchschnitt rufen die Kreiskommunen nun einen Hebesatz von 292 Prozent auf, das sind sieben Punkte mehr als noch im Vorjahr, aber weniger als der hessische Durchschnitt (441 Prozent).

Im Zuge der Grundsteuerreform ist es den Kommunen in Hessen nun erlaubt, eine zusätzliche Grundsteuer C zu erheben. Diese belegt baureife Grundstücke, die noch nicht bebaut wurden, mit einem erhöhten Hebesatz (bis zum fünffachen des jeweiligen Hebesatzes der Grundsteuer B). Der BdSt Hessen sieht die Grundsteuer C kritisch, schließlich ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand zu rechnen, demgegenüber nur ein geringer Ertrag stehen dürfte. Aktuell ist die neue Belastung jedoch in keiner Kommune des Kreises Fulda ein Thema.

Bei der Gewerbesteuer haben sechs Kreiskommunen ihre Hebesätze gegenüber 2025 gesteigert, die deutlichste Erhöhung gab es in Eichenzell mit 30 Punkten. Neben Hilders liegen deshalb jetzt vier weitere Kommunen (Eichenzell, Eiterfeld, Künzell und Tann) mit jeweils 400 Prozent auf dem unrühmlichen Spitzenplatz im Kreis Fulda. Die niedrigste Belastung trifft die Gewerbetreibenden mit je 360 Prozent in Großenlüder und Nüsttal. Im Durchschnitt liegen die Kreiskommunen nun bei 383 Prozent (+4) und damit unter dem hessischen Durchschnitt von 405 Prozent.

Mit der Verpackungssteuer ist aktuell bundesweit in einigen Kommunen eine weitere Belastung in der Diskussion. Diese lokale Steuer soll auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke anfallen, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Die Befürworter versprechen sich davon, Einweg- zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Zudem sollen die Einnahmen die Kosten für die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum tragen. Im Kreis Fulda ist die Verpackungssteuer aber nicht in der Diskussion. Auch bei dieser sogenannten Bagatellsteuer überwiegen für den hessischen Steuerzahlerbund die Nachteile: So steht dem zu erwartenden, überschaubaren Ertrag ein erheblicher Aufwand zur Erhebung gegenüber.  So haben die Städte, die eine solche Steuer bisher eingeführt haben, gesonderte Stellen für die Erhebung geschaffen. Auch die betroffenen Betriebe wären von zusätzlicher Bürokratie betroffen.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise verzichtet 2026 keine weitere Kommune komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen. Damit verlangen im Kreis Fulda weiterhin 15 Städte und Gemeinden einmalige Beiträge, wiederkehrende Beiträge werden nur in Bad Salzschlirf angewendet.

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